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Barrierefreies Bad

Barrierefreies WC: Vorschriften, Maße & Umbau altersgerechter Toiletten

Simone Blaß
Verfasst von Simone Blaß
Zuletzt aktualisiert: 24. Januar 2025
Lesedauer: 14 Minuten
© riderfoot / istockphoto.com

Jeder möchte alleine auf die Toilette gehen, das ist das Minimum an Privatsphäre für jeden Menschen und hat auch viel mit Würde zu tun. Umso wichtiger sind barrierefreie WCs für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Sie können eine Toilette alters-, behinderten- oder rollstuhlgerecht umbauen, Sie können aber auch einfach ein paar Annehmlichkeiten wie Stützklappgriffe oder einen erhöhten Toilettensitz einplanen, um sich selbst im Alltag den WC-Besuch so angenehm wie möglich zu gestalten. 

Alles auf einen Blick:

  • Ein barrierefreies WC schützt die Intimsphäre auch von körperlich eingeschränkten Menschen. 
  • Ein behindertengerechtes WC ist nicht nur höher als gängige Modelle, sondern verfügt auch über Haltegriffe. 
  • Je nachdem, ob es rollstuhlgerecht, barrierearm oder barrierefrei gestaltet werden soll, kommen andere Aspekte zum Tragen. Der entscheidende Unterschied ist oft die mangelnde Bewegungsfläche. 
  • Die DIN 18040-2 beschreibt, welche Merkmale notwendig sind, damit Sanitärräume barrierefrei sind. Dazu gehören Toiletten mit entsprechender Sitzhöhe, verstellbare Waschtische, spezielle Spülsysteme oder Stützklappgriffe.

Was ist ein barrierefreies WC?

Barrierefreie WCs (auch als „behindertengerechte Toiletten“ bezeichnet) sind speziell gestaltete Sanitärräume. Sie ermöglichen es Menschen mit körperlichen Einschränkungen durch mehr Bewegungsfläche und Maßnahmen wie bessere Sitzhöhen oder besondere Stützgriffe, diese Einrichtungen sicher und unabhängig zu nutzen. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn man ein neues Hüft- oder Kniegelenk hat und direkt vom Krankenhaus oder der Reha nach Hause kommt oder wenn man im Rollstuhl sitzt und mithilfe eines Deckenlifts auf das WC gehoben wird. Diese Toiletten entsprechen bestimmten Normen und Vorschriften, die auf die Bedürfnisse von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität zugeschnitten sind.

WAS BEDEUTET EIGENTLICH WC?
Die Abkürzung WC steht für Water Closet, was wörtlich übersetzt „Wasserklo“ bedeutet. Der Begriff stammt aus dem Englischen und bezieht sich auf Toiletten, die mit einer Spülung ausgestattet sind. Ursprünglich wurde er im 19. Jahrhundert eingeführt, als Wasserleitungen in Toiletten integriert wurden.

Welche Ausstattung gibt es für behindertengerechte Toiletten?

  • mehr Bewegungsfläche und stufenloser Zugang, oft mit einer Mindestbreite der Türöffnung von 90 Zentimetern
  • Türen, die nach außen öffnen, um im Notfall leicht zugänglich zu sein
  • ausreichend Platz (mindestens 1,50 m x 1,50 m), um mit einem Rollstuhl manövrieren zu können
  • (klappbare) Stützgriffe neben der Toilette, um Transfers vom Rollstuhl oder anderen Hilfsmitteln zu erleichtern
  • Toilettensitzhöhe von mindestens 46 Zentimeter
  • unterfahrbares Waschbecken, sodass ein Rollstuhl darunter geschoben werden kann
  • Armaturen mit Hebel- oder Sensorsteuerung für einfache Bedienbarkeit
  • Spiegel, die sowohl im Sitzen als auch im Stehen genutzt werden können
  • Ablagen, die leicht erreichbar sind
  • ein Notrufknopf oder eine Notrufleine, die vom Boden aus erreichbar ist, falls jemand stürzt oder Hilfe benötigt

Wenn Sie sich für eine ganz besonders moderne Toilette entscheiden, die sogenannte “Japanische Toilette”, dann gibt es hier viele zusätzliche Funktionen, die die Bedienung nicht nur angenehmer, sondern auch einfacher machen. Dazu gehören zum Beispiel eine integrierte Dusche, ähnlich einem Bidet, eine automatische Spülung, eine Fernbedienung und eine selbstständige Reinigung. Einige Modelle beleuchten sogar den Weg, wenn Sie sich nähern und verfügen über eine Sitzheizung, einen automatischen Öffnungs- und Schließmechanismus des Deckels oder integrierte Musik.

Ein modernes japanisches WC mit integriertem Bidet und elektronischer Steuerung. Die Bedienelemente an der Seite bieten verschiedene Funktionen wie Wasserstrahlintensität und Trocknung, was Komfort und Hygiene im Alter vereinfacht.
Echte japanische Toiletten verfügen über sehr viele Extras, die in ihrer Mobilität eingeschränkten Toilettenbesuchern den Gang aufs WC erleichtern © supawat bursuk / istockphoto.com

Wie können barrierearme Toiletten so gestaltet werden, dass sie auch für Menschen mit unsichtbaren Behinderungen geeignet sind?

Der Fokus bei barrierefreien Toiletten liegt häufig auf körperlichen Einschränkungen, wie der Rollstuhlnutzung oder motorischen Beeinträchtigungen. Seltener wird diskutiert, wie diese Räume auch Menschen mit sensorischen Überempfindlichkeiten, Angststörungen, Autismus oder chronischen Krankheiten gerecht werden können.

Beispielsweise könnten folgende Aspekte zum Tragen kommen: 

  • grelles Licht sollte vermieden werden, stattdessen ist eine dimmbare Beleuchtung die bessere Wahl 
  • leicht verschließbare Türen bieten Sicherheit
  • eine gute Belüftung ist essenziell, da stickige Luft oder unangenehme Gerüche zum Beispiel Auslöser für Migräne sein können
  • ein reduzierter Lärmpegel durch bessere Schalldämmung kann hilfreich sein
  • berührungslose Wasserhähne, automatische Spülungen und Türen können ebenfalls helfen, Stresssituationen zu vermeiden
  • verstellbare Spiegel und personalisierbare Lichtintensitäten bieten Nutzern Kontrolle und können beruhigend wirken
  • dezente Farbtöne, die beruhigend wirken und Materialien wie Holz oder matte Oberflächen fördern ein angenehmes Ambiente


Unterschied: barrierearm vs. barrierefrei

Der Unterschied zwischen barrierearm und barrierefrei liegt in der Anzahl und Art der Hindernisse, die eine Nutzung durch Menschen mit Einschränkungen beeinflussen, sowie in der Zielgruppe, für die die jeweilige Gestaltung geeignet ist. Barrierefrei bedeutet, dass eine Umgebung oder ein Raum vollständig und ohne Einschränkungen zugänglich ist. Dies betrifft insbesondere Menschen mit Behinderungen, Senioren oder Eltern mit Kinderwagen. Barrierefreiheit wird nach gesetzlichen Normen wie der DIN 18040 gestaltet und berücksichtigt beispielsweise stufenlose Zugänge, breite Türen, ausreichend Platz für Rollstühle sowie spezielle Hilfsmittel wie Haltegriffe oder unterfahrbare Möbel. Barrierefreie Räume und Einrichtungen sind so konzipiert, dass sie uneingeschränkt und unabhängig genutzt werden können.

Barrierearm hingegen beschreibt eine Umgebung, die einige Hindernisse reduziert, jedoch nicht vollständig frei von Barrieren ist. Hierbei gibt es Erleichterungen wie Stützklappgriffe, die Menschen mit leichten bis moderaten Einschränkungen, wie etwa Gehbehinderungen oder Senioren, zugutekommen. Allerdings bleiben kleinere Hürden bestehen, etwa geringe Schwellen, schmale Türen oder Einrichtungen, die nur eingeschränkt zugänglich sind. Barrierearme Lösungen sind häufig ein Kompromiss, der zwar die Nutzung erleichtert, jedoch keine umfassende Zugänglichkeit für alle Personengruppen garantiert. Der entscheidende Knackpunkt ist oft die fehlende Bewegungsfläche.

Unterschied: rollstuhlgerecht vs. barrierefrei

Die Begriffe werden oft synonym verwendet, unterscheiden sich aber in der Zielgruppe und den Anforderungen. 

Barrierefrei bedeutet, dass ein Raum, ein Gebäude oder eine Umgebung so gestaltet ist, dass sie für möglichst viele Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar ist. Dies schließt nicht nur Rollstuhlfahrer ein, sondern auch andere Gruppen wie Senioren, Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, Personen mit temporären Einschränkungen oder Eltern mit Kinderwagen. Barrierefreie Einrichtungen berücksichtigen daher eine Vielzahl von Bedürfnissen. Beispiele sind auch taktile Leitsysteme für Blinde, gute Beleuchtung und Kontraste für Sehbehinderte oder akustische Signale für Hörgeschädigte. Es geht also um eine möglichst universelle Zugänglichkeit.

Rollstuhlgerecht hingegen ist eine spezifischere Form der Barrierefreiheit, die auf die besonderen Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern zugeschnitten ist. Hierbei wird sichergestellt, dass alle Bereiche so gestaltet sind, dass sie mit einem Rollstuhl problemlos genutzt werden können. Dazu gehören zum Beispiel größere Bewegungsflächen, ausreichend breite Türen (mindestens 90 cm), stufenlose Zugänge, unterfahrbare Möbel wie Waschbecken oder Tische und geeignete Haltegriffe. Die Anforderungen an rollstuhlgerechte Gestaltung sind somit oft strenger als an barrierefreie Lösungen. Ein rollstuhlgerechter Raum ist also immer auch barrierefrei, aber nicht jede barrierefreie Gestaltung ist automatisch rollstuhlgerecht.

Vorteile und Nachteile eines barrierefreien WCs in der Übersicht

VorteileNachteile
erhöhte Selbstständigkeit für Menschen mit Einschränkungenhöhere Kosten im Vergleich zu Standard-WCs
bessere Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrergrößerer Platzbedarf
höhenverstellbare Modellemögliche bauliche Veränderungen
unterstützende Elemente wie Stützklappgriffe für mehr Sicherheiteventuell komplexere Installation
erleichterter Transfer vom Rollstuhl auf den Toilettensitzhöherer Stromverbrauch bei elektrischen Modellen
erhöhter Komfort für alle Nutzergewöhnungsbedürftiges Design
verbesserte Hygiene durch automatische Reinigungssystemebei hochautomatisierten Modellen abhängig von der Technik
Möglichkeit der Fernbedienung

Vorschriften und Maße: Welche DIN-Normen gelten bei einem Behinderten-WC?

Wenn Sie Ihr Bad barrierearm gestalten, bringt das oft schon eine große Erleichterung. Aber: Manche Förderungen sind an Bedingungen geknüpft und erfordern in der Regel eine barrierefreie Einrichtung. Das barrierefreie WC ist laut DIN-Norm-Standard ein Bestandteil des barrierefreien Bades. Die DIN 18040-2 regelt barrierefreie Sanitärräume. [1] Das beinhaltet

  • eine kontrastierende Gestaltung,
  • die Armaturen,
  • die Türen,
  • die Belüftung (barrierefreies Fenster),
  • Halte- und Stützgriffe beziehungsweise Stützklappgriffe und 
  • ausreichende Bewegungsflächen vor Sanitäreinrichtungen.

Diese Maße sind entscheidend

rund um die SanitärobjekteStandardbarrierefrei
vor dem WC-Becken120 cm x 120 cm150 cm x 150 cm
neben dem WC-Becken20 cm beidseitigZugangsseite: 90 cm breit und 70 cm tief
andere Seite: 30 cm breit und 70 cm tief
vor dem Waschtisch120 cm x 120 cm150 cm x 150 cm
WC-Höhe40 cm – 42 cm46 cm – 48 cm, um eine bessere Sitzhöhe zu gewährleisten
Rückenstützenormaler Toilettendeckel, keine extra Rückenstütze notwendigspezielle Rückenstütze 55 cm hinter der Vorderkante
Spülungnach dem Aufstehen bedienbarim Sitzen bedienbar, eine Integration des Auslöseknopfes im Stützklappgriff wird empfohlen
Stützklappgriffenicht vorgesehenStützklappgriffe sollen beidseitig angeordnet werden, Abstand etwa 65 cm – 70 cm; Oberkante: 28 cm über Sitzhöhe; 15 cm über Vorderkante

Folgende Punkte sind bei den barrierefreien Sanitärobjekten zusätzlich wichtig:

  • Der Toilettensitz muss nicht nur eine bestimmte Sitzhöhe haben, er muss auch fest montiert sein (aufgrund der seitlichen Beanspruchung bei einem eventuellen Umsetzen).
  • Haltegriffe sollten hochklappbar sein (Stützklappgriffe).
  • Toilettenpapierhalter sollte bei einem barrierefreien WC ohne Änderung der Sitzposition erreichbar sein. 
  • Waschplätze müssen so gestaltet werden, dass die Bedienung auch im Sitzen möglich ist. 
  • Spiegel sollen so angebracht werden, dass man sich sowohl im Sitzen als auch im Stehen betrachten kann.

Welche baulichen Voraussetzungen sind für ein behindertengerechtes WC notwendig?

Die teilweise beachtlichen Förderungen rund um barrierefreies und altersgerechtes Bauen führen dazu, dass immer häufiger bei Neubauten schon bestimmte Standards beachtet werden und zum Beispiel von vornherein schon mehr Bewegungsfläche zu bieten. Anders ist das bei bestehenden Gebäuden, die oft über sehr kleine Badezimmer und Gäste-WCs verfügen. Wenn Sie keinen kompletten Umbau mit dem Versetzen von Mauern möchten, dann müssen Sie im Vorfeld genau überprüfen, ob Ihr Bad ausreichend Platz bietet. Wenn nicht, bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit mit Einzelmaßnahmen wie einer behindertengerechten Toilette mit der entsprechenden Sitzhöhe, Stützklappgriffen und ähnlichen Maßnahmen das Leben für die in ihrer Mobilität eingeschränkten Benutzer etwas einfacher zu machen. 



Kann der Vermieter einen Umbau zum barrierefreien WC ablehnen? 

Ein Vermieter darf den Umbau einer Mietwohnung für barrierefreie oder altersgerechte Nutzung grundsätzlich nicht verweigern, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse daran nachweisen kann (§ 554a BGB). [2] Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Mieter aufgrund einer Behinderung, Krankheit oder altersbedingter Einschränkungen auf bestimmte Umbauten angewiesen ist.

5 Gründe für eine Verweigerung durch den Vermieter

  1. Unzumutbare Belastung des Vermieters:
    Der Vermieter kann den Umbau verweigern, wenn dieser für ihn eine unzumutbare Belastung darstellt. Beispiele sind erhebliche bauliche Eingriffe, die den Charakter des Gebäudes verändern, oder Maßnahmen, die den Wert der Immobilie mindern.
  2. Beeinträchtigung anderer Mieter:
    Wenn der Umbau dazu führt, dass andere Mieter in ihrer Nutzung der Wohnung oder des Gebäudes erheblich beeinträchtigt werden (etwa durch Lärmbelästigung oder dauerhafte Einschränkungen gemeinschaftlicher Einrichtungen), kann der Vermieter dies als Ablehnungsgrund anführen.
  3. Fehlende Rückbaugarantie:
    Der Vermieter kann darauf bestehen, dass die baulichen Veränderungen beim Auszug des Mieters wieder rückgängig gemacht werden. Weigert sich der Mieter, für den Rückbau des barrierefreien WCs aufzukommen oder eine entsprechende Rückbauvereinbarung zu unterzeichnen, kann der Vermieter den Umbau verweigern.
  4. Verstoß gegen Baurecht oder Denkmalschutz:
    Sollte der geplante Umbau gegen geltendes Baurecht, Vorschriften des Denkmalschutzes oder Brandschutzvorschriften verstoßen, kann der Vermieter den Umbau ablehnen.
  5. Gefährdung der Gebäudestabilität:
    Wenn durch den Umbau die Stabilität oder die grundlegende Bausubstanz des Gebäudes gefährdet wird, kann der Vermieter dies als Verweigerungsgrund heranziehen.

So sollten Sie als Mieter vorgehen

  • Der Mieter muss den Umbau schriftlich beantragen und sein berechtigtes Interesse begründen (zum Beispiel durch ein ärztliches Attest oder Nachweise über Pflegebedarf). Es ist immer besser, im Vorfeld miteinander zu sprechen.  
  • Eine schriftliche Zusicherung des Mieters, die Kosten des Rückbaus beim Auszug zu übernehmen, kann die Verhandlungsposition stärken.

Falls keine berechtigten Ablehnungsgründe vorliegen, ist der Vermieter verpflichtet, dem Umbau zuzustimmen, sofern der Mieter die Kosten trägt.

Was kostet ein barrierefreies WC?

Maßnahmedurchschnittliche Kosten
hängendes Wand-WC100 bis 250 Euro
in der Höhe verstellbares WC800 bis 1.000 Euro
japanische Toilette400 Euro bis mehrere tausend Euro
Haltegriff und Stützklappgriffe40 bis 500 Euro
Verstärkung der Wandab 100 Euro
manuell in der Höhe verstellbare Konsole mit Waschtischab 1.000 Euro
spezieller Papierrollenhalter50 bis 120 Euro
kompletter Umbau eines WCs2.000 bis 3.000 Euro (je nach gewünschter Ausstattung auch mehr)
Montagekostenmehrere hundert Euro

Kann ich Förderungen in Anspruch nehmen? 

Wenn Sie ein barrierefreies WC möchten, können Sie verschiedene Fördermöglichkeiten und Zuschüsse in Anspruch nehmen, um die Kosten zu senken. Ein Zuschuss von der Pflegekasse ist möglich, wenn bei Ihnen oder einem Angehörigen ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. In diesem Fall können Sie einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro beantragen, da der Umbau eines WCs zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zählt, die von der Pflegekasse gefördert werden. Zusätzlich bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Förderprogramme wie den Zuschuss Nr. 455-B  an, die finanzielle Unterstützung für barrierefreie Umbauten ermöglichen. Es lohnt sich, diese Optionen frühzeitig zu prüfen und in die Planung einzubeziehen. Viele Fachfirmen kennen sich auf dem Gebiet der möglichen Zuschüsse gut aus und können Sie entsprechend beraten. 



Fazit

Barrierefreie Toiletten sind ein unverzichtbarer Bestandteil einer inklusiven Gesellschaft. Sie ermöglichen Menschen mit Einschränkungen eine selbstbestimmte Nutzung und fördern soziale Teilhabe. Bei der Planung ist es essenziell, geltende Normen wie die DIN 18040 einzuhalten und die Bedürfnisse der Zielgruppen zu berücksichtigen. Für die Beantragung von Fördermitteln sind eine gründliche Vorbereitung, ein klarer Kostenplan und der Nachweis der Notwendigkeit entscheidend. Möchten Sie nur auf eine barrierearme Variante setzen, zum Beispiel mit Stützgriffen oder einer speziellen Toilette, dann müssen Sie sich gut informieren, ob und wenn ja, welche Zuschüsse Sie regional nutzen können.

Barrierefreies WC: Häufig gestellte Fragen

Sind barrierefreie Toiletten für alle geeignet? 

Die Anforderungen an ein WC können je nach Nutzergruppe variieren, genau wie die notwendige Bewegungsfläche. Aber im Prinzip kann jeder von einer solchen Umbaumaßnahme profitieren. Für kleine Kinder etwa macht es der Haltegriff oft leichter, eine Toilette alleine zu benutzen. 

Barrierefreie WCs sehen oft nach Krankenhaus aus. Gibt es hier auch moderne Varianten? 

Es gibt durchaus barrierefreie Toiletten, die sowohl funktional als auch ästhetisch ansprechend gestaltet sind. Der Markt hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt, und viele Hersteller bieten mittlerweile Modelle und Designs an, die barrierefreie Anforderungen mit moderner Optik kombinieren. 

Welche Technologien könnten barrierearme Toiletten in Zukunft noch smarter und benutzerfreundlicher machen?

Vor allem sprachgesteuerte Systeme können neue Wege für mehr Unabhängigkeit bieten. 

Wie lassen sich WCs so gestalten, dass sie nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für Begleitpersonen oder Pflegekräfte optimal nutzbar sind?

Oft wird die Rolle von Pflegekräften oder Angehörigen, die assistieren, bei der Planung übersehen. Zusätzliche Bewegungsflächen oder spezielle Anordnung der Ausstattung können hier hilfreich sein.

Quellen

[1] Bayern.de, https://www.bestellen.bayern.de/application/eshop_app000003?SID=1914139079&ACTIONxSESSxSHOWPIC(BILDxKEY:%2703500109%27,BILDxCLASS:%27Artikel%27,BILDxTYPE:%27PDF%27). Zugegriffen 27. November 2024.


[2] „§ 554 BGB – Einzelnorm“. Gesetze-im-internet.de, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html. Zugegriffen 27. November 2024.

Über unsere*n Autor*in
Simone Blaß
Simone studierte Germanistik, Psychologie und Soziologie und absolvierte danach ein Volontariat bei einem lokalen Fernsehsender. Nach Zwischenstationen beim Radio und in einer PR-Agentur arbeitete sie viele Jahre als freiberufliche Redakteurin für Online-Portale und Agenturen.