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Barrierefreies Bad

Barrierefreiheit: Definition, Bedeutung und Unterschiede

Simone Blaß
Verfasst von Simone Blaß
Zuletzt aktualisiert: 30. Dezember 2024
Lesedauer: 16 Minuten
© Prostock-Studio / istockphoto.com

Türen, die zu schmal sind, Treppen, die unüberwindbar werden, und Lichtschalter, die außer Reichweite bleiben – für Menschen mit Beeinträchtigungen sind sie nicht bloß Hindernisse, sondern wahre Alltagsbarrieren, die Freiheit und Selbstständigkeit extrem einschränken. Barrierefreiheit ist weit mehr als ein Baukonzept – sie ist die Grundvoraussetzung für eine Gesellschaft, die niemanden ausschließt. Sie entscheidet darüber, ob Menschen überall gleichberechtigt teilhaben können – in den eigenen vier Wänden, im öffentlichen Verkehr, in der digitalen Welt und in der Architektur. Barrierefreiheit ist keine Option, sie ist das Fundament einer inklusiven, modernen Zukunft, in der niemand an der Schwelle stehen bleibt.

Alles auf einen Blick:

  • Barrierefreiheit ermöglicht Menschen mit Einschränkungen aller Art ein selbstbestimmtes Leben – das betrifft nicht nur Rollstuhlfahrer, sondern auch Menschen mit chronischen Krankheiten oder Demenz.
  • Die DIN 18040 legt in Deutschland klare Standards für barrierefreies Bauen fest. Sie definiert bauliche Anforderungen für private und öffentliche Räume.
  • Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen den Begriffen barrierefrei, barrierearm, schwellenarm, seniorengerecht und altersgerecht.
  • Technologische Hilfsmittel wie Sprachsteuerungen und automatische Türen spielen eine immer größere Rolle.
  • Barrierefreiheit schafft nicht nur soziale Vorteile, sondern steigert auch den Immobilienwert und den Komfort für alle Nutzer.

Was versteht man unter barrierefrei?

Barrierefreiheit bezeichnet die Gestaltung von Räumen, Produkten, Dienstleistungen und Informationen so, dass sie alle Menschen uneingeschränkt nutzen können, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten. Sie umfasst dabei nicht nur bauliche Maßnahmen, sondern auch digitale und kommunikative Anpassungen, durch die ein freier Zugang ohne fremde Hilfe gesichert werden soll.

GUT ZU WISSEN:
Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit Behinderungen wichtig. Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen und sogar Lieferdienste profitieren von barrierefreien Zugängen.

Wie macht es der Gesetzgeber Betroffenen leichter?

In Deutschland gibt es mehrere Gesetze, die Barrierefreiheit vorschreiben:

  1. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) setzt das im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderungen um. Es enthält Regelungen zur Barrierefreiheit, insbesondere für Bundesbehörden.
  2. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt ab dem 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet erstmals auch private Wirtschaftsakteure, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
  3. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Die BITV konkretisiert die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Informations- und Kommunikationstechnik für öffentliche Stellen des Bundes.

Diese Gesetze zielen darauf ab, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern und Benachteiligungen zu beseitigen. Die Umsetzung von Barrierefreiheit in allen Bereichen des Lebens erfordert klare Richtlinien und eine konsequente Anwendung durch öffentliche und private Einrichtungen. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit, die als Anlaufstelle fungiert, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen und praktische Lösungen zu fördern. [1] Sie bietet sowohl Beratung als auch Unterstützung beim Umsetzen von barrierefreien Maßnahmen, sei es im Bauwesen, im öffentlichen Verkehr oder in digitalen Medien. Sollte es dennoch zu Konflikten über die Barrierefreiheit kommen, können Betroffene und Verantwortliche auf eine Schlichtungsstelle zurückgreifen, um Lösungen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zu erarbeiten.

Sowohl die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit als auch die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sind Institutionen, die eng mit der Bundesregierung verbunden sind, da sie deren gesetzliche Vorgaben umsetzen und unterstützen. 

Bundesfachstelle für Barrierefreiheit: 

  • Die Bundesfachstelle ist eine Einrichtung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
  • Sie wurde eingerichtet, um die Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich zu fördern, insbesondere im Kontext der gesetzlichen Vorgaben wie dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
  • Sie unterstützt die Bundesregierung bei der Entwicklung und Umsetzung von Richtlinien und bietet Behörden, Unternehmen und Organisationen Fachwissen und praktische Hilfe an.

Schlichtungsstelle nach dem BGG:

  • Diese Schlichtungsstelle ist direkt beim Bundesbehindertenbeauftragten angesiedelt und damit ebenfalls Teil der Bundesregierung.
  • Sie wurde eingerichtet, um Menschen mit Behinderungen eine niederschwellige Möglichkeit zu bieten, ihre Rechte auf Barrierefreiheit gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz einzufordern.
  • Die Schlichtungsstelle agiert unabhängig, aber in Übereinstimmung mit den Zielen und Vorgaben der Bundesregierung, um Konflikte ohne gerichtliche Verfahren zu lösen und so Barrierefreiheit zügig umzusetzen.

Beide Institutionen unterstützen also die Bundesregierung dabei, die gesetzlichen und internationalen Verpflichtungen zur Barrierefreiheit umzusetzen und ihre Ziele in einer inklusiven Gesellschaft zu verwirklichen. 

Durch die enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen sorgt etwa die Bundesfachstelle dafür, dass Barrierefreiheit nicht nur theoretisch, sondern auch in der Praxis verankert wird, um die Teilhabe aller Menschen zu ermöglichen. Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit bietet dabei nicht nur fachliche Unterstützung, sondern arbeitet auch daran, Verantwortliche für die Bedeutung von Barrierefreiheit zu sensibilisieren und innovative Ansätze zu fördern. Die Schlichtungsstelle ergänzt diese Arbeit, indem sie Konflikte zwischen Betroffenen und Einrichtungen im Rahmen eines strukturierten Verfahrens klärt und so zur schnellen und einvernehmlichen Umsetzung barrierefreier Lösungen beiträgt. 

Welche Arten von Barrieren gibt es?

  • Bauliche Barrieren: Das sind unter anderem Stufen ohne Rampe, enge Türen oder fehlende Aufzüge. Sie verhindern, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität bestimmte Bereiche erreichen können.
  • Technische Barrieren: Sie betreffen vor allem digitale und elektronische Geräte, die nicht barrierefrei gestaltet sind. Websites ohne Screenreader-Kompatibilität oder Automaten ohne taktile Bedienelemente gehören dazu.
  • Kommunikative Barrieren: Sie schaffen sprachliche und visuelle Hürden wie komplizierte Formulierungen und schlecht zusammengefasste Inhalte, fehlende Gebärdensprachdolmetscher oder unzureichender Kontrast in Informationsmaterialien erschweren den Zugang.
  • Soziale Barrieren: Soziale Barrieren sorgen für Vorurteile. Ein Mangel an Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Einschränkungen kann ebenfalls Barrieren schaffen. Oft sind es diese unsichtbaren Hindernisse, die gesellschaftliche Teilhabe erschweren.
SCHON GEWUSST?
Bereits kleine Maßnahmen, wie die Verwendung klarer Sprache oder das Installieren von Haltegriffen, können viele Barrieren abbauen und die Zugänglichkeit verbessern.


Barrierefrei Wohnen: Was bedeutet das?

Barrierefreies Wohnen umfasst mehrere Bereiche: einen Zugang zu den eigenen vier Wänden, das sichere und unabhängige Leben in ihnen und die uneingeschränkte Bewegung. Breite Türen, ebenerdige Duschen, gut erreichbare Schalter und Griffe sowie ausreichend Bewegungsfläche sind dabei grundlegende Elemente.

Was sind die Vorteile von Barrierefreiheit?

  • mehr Sicherheit: Barrierefreie Maßnahmen wie rutschfeste Böden, Haltegriffe und automatische Türen reduzieren das Risiko von Unfällen erheblich. Ältere Menschen, die ein erhöhtes Sturzrisiko haben, profitieren besonders davon.
  • erhöhte Lebensqualität: Barrierefreiheit ermöglicht es, den Alltag selbstbestimmt zu gestalten. Ob beim Einkaufen, Reisen oder im eigenen Zuhause – die Zugänglichkeit von Räumen und Dienstleistungen fördert die soziale Teilhabe.
  • Wertsteigerung von Immobilien: Barrierefreie Gebäude sind zukunftssicher und erhöhen den Immobilienwert. In einer alternden Gesellschaft steigt die Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum stetig.

Die Umsetzung von Barrierefreiheit bringt zahlreiche Vorteile mit sich, wird jedoch auch von einigen Herausforderungen begleitet, die mitunter als potenzielle Nachteile wahrgenommen werden. Häufig wird der erhöhte finanzielle und organisatorische Aufwand kritisiert, der etwa für den Umbau von Gebäuden, den Einsatz technischer Hilfsmittel oder die Entwicklung barrierefreier digitaler Angebote notwendig ist. Insbesondere kleinere Unternehmen oder Organisationen mit begrenzten Budgets empfinden diesen Aufwand oft als belastend. Darüber hinaus erfordert Barrierefreiheit häufig zusätzlichen Platz, beispielsweise für breitere Türen, Rampen oder größere WCs, was in dicht bebauten oder denkmalgeschützten Gebäuden besondere Schwierigkeiten verursachen kann. Ästhetische Abstriche werden ebenfalls manchmal kritisch bewertet, wenn barrierefreie Maßnahmen als störend für das Design wahrgenommen werden. Im digitalen Bereich stellt die Integration barrierefreier Technologien wie Sprachsteuerungen oder Screenreader-Kompatibilität eine technische Herausforderung dar, die zusätzliche Fachkenntnisse erfordert. Mitunter wird Barrierefreiheit auch dann infrage gestellt, wenn innerhalb einer Zielgruppe keine offensichtlichen Bedürfnisse bestehen, was meist auf ein mangelndes Bewusstsein für die universellen Vorteile zurückzuführen ist. Dennoch überwiegen langfristig die positiven Auswirkungen, da Barrierefreiheit nicht nur eine größere Zielgruppe anspricht und die Lebensqualität verbessert, sondern auch die Grundlage für eine wirklich inklusive Gesellschaft schafft.

Barrierefrei, barrierearm, rollstuhlgerecht: Wo liegen die Unterschiede? 

Barrierefrei und rollstuhlgerecht werden häufig synonym verwendet, doch sie haben unterschiedliche Bedeutungen. Damit geht einher, dass eine barrierefreie Umgebung nicht automatisch rollstuhlgerecht ist, wobei das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Paragraf 4 genau definiert, wie privat und gewerblich genutzter Raum gestaltet werden muss, um als barrierefrei zu gelten:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“

Um dies auch für den Bau verbindlich zu definieren, existiert die DIN 18040. [2]

Wo liegt der Unterschied zwischen barrierefrei und barrierearm? 

Merkmalbarrierefreibarrierearm
Zielgruppealle Menschen, einschließlich Personen mit Behinderungen aller Art, ältere Menschen, Eltern mit Kinderwagen etc.Menschen mit geringen Einschränkungen möglichst wenig Einschränkungen für Menschen mit Behinderungen
Definitionvollständig ohne Hindernisse nutzbar nutzbar für alle Menschenreduzierte Hindernisse, aber nicht vollständig barrierefrei
Zugänglichkeitkomplett ohne physische, visuelle oder akustische Hindernissemit minimalen Hindernissen, die manche Personen beeinträchtigen könnten
Normen und Standardserfüllt gesetzliche Vorgaben wie DIN 18040 (Deutschland)keine verbindlichen Standards oder Normen
Anwendungöffentliche Gebäude Wohnungen Verkehrsmittel ProduktePrivatbereich temporäre Lösungen mit eingeschränktem Zugang
Flexibilitätuneingeschränkteingeschränkt
BeispieleRampen statt Treppen schwellenlose Duschen Fahrstühle mit akustischen und visuellen Signalenleichte Schwellen Handläufe an Treppen breite Türen

Was ist barrierereduziert?

Barrierereduziert ist im Prinzip ein Synonym von barrierearm. Es bedeutet, dass bestehende Hindernisse so weit wie möglich minimiert wurden, zum Beispiel durch flache Treppenstufen oder den Einsatz mobiler Rampen. „Barrierereduziert“ deutet also darauf hin, dass Schritte unternommen wurden, jedoch keine umfassende Lösung vorliegt.

Was bedeutet schwellenarm?

Haben Wohnungen oder Häuser fast keine Höhenunterschiede zwischen Räumen und Eingängen, gelten sie als schwellenarm. In der Praxis bedeutet das, dass Türschwellen maximal zwei Zentimeter hoch sind. Schwellenarme Übergänge sind besonders wichtig für Menschen, die Gehhilfen, Rollstühle oder Kinderwagen nutzen.

Was ist seniorengerecht?

Seniorengerecht bedeutet, dass etwas speziell auf die Bedürfnisse von älteren Menschen, typischerweise ab einem Alter von 60plus, zugeschnitten ist. Seniorengerechte Lösungen berücksichtigen altersbedingte Einschränkungen wie mangelnde Mobilität oder eingeschränktes Sehvermögen. Beispiele sind rutschfeste Böden, Haltegriffe oder beleuchtete Schalter, aber auch eine einfache Bedienbarkeit von Geräten und sicherheitsrelevante Anpassungen wie Treppenlifte.

Was ist altersgerecht?

Im ersten Moment denkt man bei dem Wort „altersgerecht“ an Menschen im Alter. Aber das ist nicht die eigentliche Definition des Wortes. Altersgerecht bezeichnet die Gestaltung oder Anpassung von Produkten, Dienstleistungen, Umgebungen oder Konzepten, die den spezifischen Anforderungen und Bedürfnissen einer bestimmten Lebensphase entsprechen. Der Begriff ist nicht auf eine bestimmte Altersgruppe beschränkt und bezieht sich auf alle Altersstufen, von Kindern bis zu älteren Menschen.

UNSER TIPP:
Wenn Sie einen Neubau planen oder eine Wohnung umbauen, dann denken Sie am besten direkt an Barrierefreiheit. Davon profitieren Sie nicht nur im Alter, sondern zum Beispiel auch schon mit kleinen Kindern. Hinzu kommt: Es gibt interessante Förderungen in diesem Bereich.


Was bedeutet barrierefrei laut DIN 18040?

Bei der DIN 18040 handelt es sich um eine zentrale Norm für barrierefreies Bauen in Deutschland. In ihr ist festgehalten, welche Anforderungen Gebäude erfüllen müssen, um barrierefrei zu sein. Ein zentrales Element der DIN 18040 ist die visuelle, akustische und taktile Gestaltung. So müssen beispielsweise Treppen mit Markierungen versehen sein, um sie für Menschen mit Sehbehinderungen sicherer zu machen.

Die Norm teilt sich in drei Bereiche, um die spezifischen Anforderungen für unterschiedliche bauliche Bereiche und Nutzungssituationen abzudecken.

DIN 18040-1DIN 18040-2DIN 18040-3
Gilt für öffentliche Gebäude wie
  • Behörden
  • Gerichte
  • Schulen
  • Universitäten
  • Kultureinrichtungen wie Museen oder Theater
  • Verkehrsstationen
  • Supermärkte
  • Einkaufszentren

 

Regelt den Bau barrierefreier und rollstuhlgerechter Wohnungen. Das bedeutet, dass Wohnungen so gestaltet werden, dass sie für alle Menschen ohne fremde Hilfe nutzbar sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einschränkungen aufgrund ihres Alters oder Krankheiten bestehen.Regelt Anforderungen an den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum. Der öffentliche Freiraum ist für jedermann uneingeschränkt vorgesehen und umfasst unter anderem
  • Straßen
  • Plätze
  • Parkanlagen
  • Friedhöfe Wälder

 

GUT ZU WISSEN:
Die Einhaltung der DIN 18040 ist bei öffentlichen Gebäuden verpflichtend. Für private Wohnungen gelten die Vorgaben nur, wenn sie speziell als barrierefrei deklariert werden.

Welche Unterschiede macht die DIN 18040-2 zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht?

Die DIN 18040-2 berücksichtigt verschiedene Arten von Einschränkungen, darunter Seh- und Hörbehinderungen sowie motorische Einschränkungen wie das Leben mit einem Rollstuhl. Sie zielt darauf ab, Wohnungen für verschiedene Lebensphasen und Bedürfnisse flexibel anpassbar zu gestalten, um ein selbstständiges Leben zu ermöglichen.

Barrierefreie Wohnungen zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:

  • schwellenlose Zugänge
  • Türbreite von mindestens 80 cm
  • Bewegungsflächen von 1,20 x 1,20 m
  • Fenstergriffe und Lichtschalter in erreichbarer Höhe
  • ebenerdige Dusche oder Badewanne mit Tür

Rollstuhlgerechte Wohnungen (mit „R“ gekennzeichnet) haben zusätzliche Anforderungen:

  • Türbreite von mindestens 90 cm
  • Größere Bewegungsflächen von 1,50 x 1,50 m
  • unterfahrbare Küchenelemente
  • spezielle Anforderungen an Badezimmer und WC wie ein barrierefreies WC

Herausforderungen der DIN 18040-2 im privaten Wohnbereich

Die Anforderungen für barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen sind unterschiedlich, was in privaten Wohnbereichen oft zu Konflikten führt. Während barrierefreie Wohnungen moderate Anpassungen wie breitere Türen und Bewegungsflächen erfordern, verlangen rollstuhlgerechte Wohnungen deutlich mehr Platz, wie unterfahrbare Arbeitsflächen und breitere Türen. In der Praxis bedeutet das, dass insbesondere in Bestandsbauten der zusätzliche Platzbedarf schwer umsetzbar ist, ohne die Raumstruktur erheblich zu verändern. Zudem erhöhen die Anforderungen die Kosten für Bau und Anpassung erheblich. Anpassungen sind demnach stets eine Frage des Budgets, aber auch der Möglichkeiten und Notwendigkeit, vor allem in Hinsicht auf die Zukunft.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für barrierefreies Bauen?

Für barrierefreies Bauen gibt es in Deutschland verschiedene Fördermöglichkeiten von Bund, Ländern, Kommunen und speziellen Organisationen, die Sie dabei unterstützen, Wohnraum barrierefrei zu gestalten. Zu diesen zählen:

  • Programm 455-B der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – „Barrierereduzierung“. [3] Hier gibt es Zuschüsse für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und mehr Wohnkomfort. 
  • Programm 159 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – „Altersgerecht Umbauen“ [4
  • Ab Pflegegrad 1 Zuschüsse von der Pflegekasse für die Wohnumfeldverbesserung, zum Beispiel in Form von Treppenlifts oder Schwellenreduzierung
  • Förderprogramme der Kommunen und Bundesländer in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten für die Planung, Umbauarbeiten oder die Installation von barrierefreien Elementen
  • steuerliche Vorteile wegen “außergewöhnlicher Belastungen”

Diese 5 Dinge sollten Sie beachten

  1. Kombinierbarkeit von Maßnahmen: Rutschfeste Böden und Haltegriffe sollten für Sie nicht nur praktisch sein, sondern sich auch harmonisch in Ihr Wohnkonzept einfügen, um sich wohlzufühlen. Auch wenn bestimmte Maßnahmen aktuell nicht notwendig erscheinen, sollten sie frühzeitig berücksichtigt werden. Eine vorausschauende Planung ermöglicht eine flexible Anpassung an zukünftige Bedürfnisse, ohne später umfangreiche Umbauten durchführen zu müssen.
  2. akustische und visuelle Unterstützung: Ergänzen Sie Gegensprechanlagen durch visuelle Signale oder setzen Sie auf Geräte mit akustischer Verstärkung, um für alle Sinne gut zugänglich zu sein. Auch gut platzierte Beleuchtung hilft, Orientierung zu verbessern.
  3. nachhaltige Lösungen: Materialien und Technologien sollten langlebig und umweltfreundlich sein, um langfristige Kosten und Belastungen zu reduzieren. 
  4. Wartung und Pflege: Barrierefreie Elemente wie Aufzüge oder automatische Türen sollten regelmäßig überprüft werden, um ihre Funktion langfristig zu gewährleisten. Schließen Sie am besten Wartungsverträge ab, um diesen Aspekt nicht zu vergessen.
  5. Experten beauftragen: Fachleute sorgen dafür, barrierefreie Lösungen effizient umzusetzen und helfen auch bei der Beantragung von Fördermöglichkeiten.


Fazit

Barrierefreiheit ist weit mehr als nur eine bauliche oder technische Notwendigkeit – sie ist ein zentraler Pfeiler einer wirklich inklusiven und gerechten Gesellschaft. Sie schafft die Voraussetzung dafür, dass alle Menschen unabhängig von ihren körperlichen oder sensorischen Fähigkeiten ein selbstbestimmtes Leben führen können. Dabei geht es nicht nur darum, Hürden abzubauen, sondern vielmehr um die aktive Umgebungsgestaltung, die Teilhabe und Chancengleichheit für alle ermöglichen. Eine barrierefreie Gestaltung verbessert nicht nur die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen, sondern bringt auch Vorteile für eine alternde Gesellschaft, Familien mit Kindern und letztlich für alle, die auf eine zugängliche und komfortable Umgebung angewiesen sind. Sie steht für funktionale Effizienz, soziale Verantwortung und zukunftsorientiertes Design.

Durch vorausschauende Planung, die Einhaltung von Standards und den Einsatz moderner Technologien können barrierefreie Lösungen geschaffen werden, die funktional, ästhetisch ansprechend und nachhaltig sind – ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft.

Barrierefreiheit: Häufig gestellte Fragen

Wie kann Barrierefreiheit bei Altbauten nachträglich realisiert werden?

Die Umgestaltung von Altbauten ist mit geeigneten Maßnahmen möglich. Die Beseitigung von Türschwellen oder die Installation von Haltegriffen und sicheren Bodenbelägen ist relativ einfach umsetzbar. Größere Umbauten müssen individuell geplant und eventuell – wie beim Denkmalschutz – auch genehmigt werden.

Kann Barrierefreiheit in kleinen Wohnungen umgesetzt werden?

Ja, durch platzsparende Lösungen wie Schiebetüren, klappbare Haltegriffe oder kombinierte Möbel können auch kleine Räume barrierefrei gestaltet werden.

Wie sieht eine barrierefreie Beleuchtung aus?

Barrierefreie Beleuchtung sorgt für ausreichende Helligkeit, blendfreie Ausleuchtung und automatische Steuerung. Kontrastreiche Markierungen an Treppen oder Schaltern sind ebenfalls wichtig.

Welche Rolle spielt Technologie bei der Barrierefreiheit?

Technologie erweitert die Möglichkeiten der Barrierefreiheit erheblich. Beispiele sind Sprachassistenten, automatische Türen und mobile Apps für Echtzeit-Navigation in Gebäuden. Diese Apps zeigen den aktuellen Standort des Nutzers auf einer Innenraumkarte und leiten ihn zu einem gewünschten Zielpunkt, ähnlich wie GPS im Außenbereich. Angezeigt werden auch spezielle Routen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Quellen:

[1] Rechtssammlung zum Thema Barrierefreiheit. Portal Barrierefreiheit der Dienstekonsolidierung des Bundes. https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PB/DE/rechtssammlung_der_bndesfachstelle.html

[2] Bayern.de. Abgerufen 20. Dezember 2024, von https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/planungsgrundlagen_barrierefreies_bauen.pdf.

[3] Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B). (o. J.). Kfw.de. Abgerufen 20. Dezember 2024, von https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/.

[4] Altersgerecht Umbauen – Kredit (159). (o. J.). Kfw.de. Abgerufen 20. Dezember 2024, von https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/.

Über unsere*n Autor*in
Simone Blaß
Simone studierte Germanistik, Psychologie und Soziologie und absolvierte danach ein Volontariat bei einem lokalen Fernsehsender. Nach Zwischenstationen beim Radio und in einer PR-Agentur arbeitete sie viele Jahre als freiberufliche Redakteurin für Online-Portale und Agenturen.