Ein Pflegebedürftiger im Haushalt – das ist oft ein großer Einschnitt. Manchmal wird dann ganz plötzlich ein Hilfsmittel wie ein Pflegebett gebraucht, weil ein gerade noch selbstständiger Angehöriger nach einem Sturz nicht mehr ohne Unterstützung zurechtkommt. Manchmal ist es aber auch ein langer schleichender Prozess wachsender Pflegebedürftigkeit, der bereits alle Beteiligten physisch und psychisch stark gefordert hat. Doch an wen muss man sich wenden, wenn man ein Pflegebett beantragen möchte? Wie ist das mit der Kostenübernahme? Was kommt an Zuzahlung auf mich zu? Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen Kranken- einem Pflege- und einem Seniorenbett? Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie zu mehr Unterstützung bei der Pflege zuhause kommen.
Alles auf einen Blick:
- Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett sowie die zugehörige Matratze und das Zubehör erhalten Sie im Sanitätshaus. All das erleichtert die häusliche Pflege.
- Ein Pflegebett hilft nicht nur dem Patienten, sondern auch dem Pflegenden, zum Beispiel beim Umlagern oder der Körperpflege.
- Pflege- und Krankenbett sind im Prinzip das Gleiche, der Unterschied liegt bei der Kostenübernahme. Ein Pflegebett wird nicht von der Krankenkasse, sondern von der Pflegekasse übernommen. Ein Seniorenbett mit passendem Zubehör hingegen ist eine Unterform, bei der zum Beispiel die Matratze beziehungsweise die Liegefläche erhöht ist.
- Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Pflegekassen: ein Pflegegrad.
Was ist das Besondere an einem Pflegebett?
Ein Pflegebett ist ein spezielles Bett, das über technische Besonderheiten und sinnvolle, oft elektrische Zusatzfunktionen und Zubehöre verfügt, die die Pflege und vor allem das Aufstehen und Hinlegen erleichtern. Es handelt sich dabei um ein spezielles Bett für Kranke, die entweder vorübergehend, zum Beispiel durch einen Unfall, oder dauerhaft durch eine Krankheit stark eingeschränkt sind in ihrer Bewegungsfreiheit. Besondere Vorrichtungen wie etwa eine motorisch veränderbare Einstellung des Neigungswinkels erleichtern die Behandlung des Patienten in der häuslichen Pflege. Je nach Modell ist eine drei- bis fünffache Verstellung der Liegefläche möglich. Ein entscheidender Vorteil: Pflegende können mit einem solchen Hilfsmittel viel rücken- und gelenkschonender arbeiten. Schließlich handelt es sich hier um eine schwere körperliche Arbeit und eine professionelle Ausstattung wie ein elektrisch verstellbares Bett mit Handschalter ist dabei eine große Hilfe.

Ein Pflegebett ist also nicht nur für denjenigen, der Pflege braucht, sondern vor allem auch für die Pflegenden eine große Erleichterung. Es hilft bei
- der Mobilisierung
- der Körperpflege
- dem Anziehen und
- dem Umlagern
Wenn Sie das Bett nicht selbst kaufen, dann müssen Sie eine Beantragung bei der Pflegekasse durchführen, um eine Kostenübernahme zu erreichen. Die Voraussetzung dafür: ein Pflegegrad. Allerdings gibt es – zum Beispiel bei vorübergehender Pflege nach einem Unfall – auch die Möglichkeit, ein spezielles Bett bei der Krankenkasse zu beantragen – als technisches Pflegehilfsmittel. Welches Bett das richtige ist, muss individuell entschieden werden.
Was bringt ein Pflegebett für die Pflegenden?
Die Pflegenden können die Pflegebedürftigen mithilfe eines Pflegebetts kraft-, rücken- und gelenkschonend unterstützen. Am besten informieren Sie sich über Entlastungsangebote aus der Pflegeversicherung. Dazu können Sie sich zum Beispiel an die Pflegekasse oder die private Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen wenden, aber auch ein Pflegeberatungsstellen. Hier können Sie auch konkret nach weiteren Hilfsmitteln fragen, die Ihnen die Pflege erleichtern. Und sogar einen Wohnbegehungstermin vereinbaren, bei dem vor Ort geklärt wird, welche Maßnahmen beim Thema Pflege im Haushalt nicht nur sinnvoll, sondern auch umsetzbar sind.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Das Bett muss die Pflege erleichtern,
- es muss dem Patienten eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen und/oder
- zur Linderung der Beschwerden beitragen.
Weiter heißt es in § 40 Sozialgesetzbuch |¹|:
„Die Pflegekasse kann in geeigneten Fällen die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes überprüfen lassen.“
Pflegebett, Krankenbett, Seniorenbett – was ist der Unterschied?
Ein Pflegebett ist im Prinzip genau das Gleiche wie ein Krankenbett. Der entscheidende Unterschied ist: Das Krankenbett wird von der Krankenkasse übernommen, das Pflegebett können Sie von der Pflegekasse übernehmen lassen. Von der Ausstattung her entsprechen beide einem Krankenhausbett.
Bei einem Seniorenbett, eigentlich eine Unterform des Pflegebettes, handelt es sich um ein Bett mit herkömmlichem Bettgestell, verstellbar und mit einigen Zusatzfunktionen, die auf die gängigen Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten sind. Zum Beispiel ist die Matratze beziehungsweise die Liegefläche im Gegensatz zu einem herkömmlichen Bett oft erhöht. Hinzu kommen beim Seniorenbett eventuell spezielle Auflagen für die Matratze, Triangelgriffe als Aufrichthilfe, feststellbare Rollen und ein elektrisch verstellbarer Lattenrost, um Kopf- oder Fußbereich auf einfache Weise zu erhöhen. So ermöglicht ein Seniorenbett vielen alten Menschen – oft zusätzlich zu anderen lebenserleichternden Maßnahmen wie einer begehbaren Dusche, Essen auf Rädern oder einem Treppenlift – das autonome Leben in der gewohnten Umgebung. Schließlich ist eine selbstständige Lebensführung ein wichtiger Teil der persönlichen Freiheit. Studien haben gezeigt, dass Selbstbestimmung im Alter gleichzusetzen ist mit Lebensqualität.
Mit welchem Zubehör kann ich ein Pflegebett optimieren?
Manchmal genügen bereits ein paar durchdachte Extras, die die Pflege des Patienten erleichtern, zum Beispiel pflegegerechtes Bettenzubehör. Hier gibt es viel Pflegebetten Zubehör, das an einem vorhandenen Bett angebracht werden kann und das teilweise auch die zuständige Kasse übernimmt:
- spezielle Matratzen, zum Beispiel Wechseldruckmatratzen, die über Luftkammern verfügen, die abwechselnd mit Luft befüllt werden können – zum Vermeiden von Druckgeschwüren, Lagerungsmatratzen, Anti-Dekubitus-Matratzen, Demenzmatratzen oder Weichlagerungsmatratzen
- Aufrichthilfen, die zum Teil am Bett befestigt werden können, zum Teil aber auch frei stehen wie zum Beispiel der Bettgalgen, eine Metallkonstruktion mit Triangelgriff
- Beistelltisch oder schwenkbares Tablett
- Lagerungshilfe (Lagerungswürfel, Kissen oder Rollen)
- an die Höhe des Bettes angepasste Rollschränke
- hohe oder niedrige Liegeflächen
- Bettvergrößerungen/Bettverlängerungen
- Bettschutzunterlage bei Inkontinenz
- elektrisch verstellbare Lattenroste
- Fußstützen
- Urinflasche mit Betthalterung
- waschbare Matratzenbezüge mit Komfort- und Hygieneseite
- Seitenpolster und Bettseitenteile
- Softcover und textile farbliche Überzüge (wichtig für Demenzkranke)
- Bettleiter, mit deren Hilfe sich der Pflegebedürftige aufrichten kann beziehungsweise auch Übungen zur Kräftigung machen kann
- elektromotorische Lakenaufzugsvorrichtung als Erleichterung für die Pflegenden
- Fixiersysteme
Pflegebetten sollten möglichst leichtgängige Rollen haben. Wenn die baulichen Gegebenheiten der Wohnung es zulassen, kann das Bett so ohne viel Aufwand ins Wohnzimmer oder auf die Terrasse geschoben werden. Professionelles Detail: Bei einem guten Pflegebett lassen sich mit nur einer Betätigung des Bremstritts alle vier Rollen sicher fixieren – hoher Standard für die Pflege zuhause. Moderne Pflegebetten lassen sich individuell verstellen, beispielsweise auch in eine Sitzposition. Der Bettrahmen schwenkt dabei nach vorn. Die Sitzposition erleichtert dem Bewohner das Atmen und stärkt den Kreislauf. Essen und Trinken im Bett fallen sitzend leichter. Das Risiko, sich zu verschlucken und Speisen oder Getränke einzuatmen, sinkt. Sitzend kann der Bewohner auf Augenhöhe an Gesprächen teilnehmen und gewinnt ein neues Selbstwertgefühl.
Welche Modelle gibt es?
- klassisches Modell
- Stehbett
- Seitenlagerungsbett
- Schwerlastbett
- Niederflurbett
Auch vor dem Thema Pflegebett macht die Digitalisierung nicht halt. Immer mehr Modelle sind per App steuerbar. Zudem gibt es Modelle, die sogar die Angehörigen auf dem Handy informieren, wenn der zu Pflegende versucht, aufzustehen. Das kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn es sich um Demenz handelt und der Patient vor sich selbst geschützt werden muss.
Das klassische Krankenbett für einen Pflegebedürftigen ist aus lackiertem Holz und kann problemlos gereinigt beziehungsweise desinfiziert werden. Ein solches Bett ist ähnlich denen in der stationären Pflege und verfügt über Rollen, die festgestellt werden können. Es kann also je nach Bedarf – und das ist gerade bei bettlägerigen Patienten besonders wichtig – verschoben werden. Fuß- und Kopfteil sind höhenverstellbar, meistens elektrisch per Knopfdruck und/oder über einen Handschalter. Entscheiden Sie sich für ein Stehbett, dann ist es möglich, das Fußende so weit abzusenken, dass der Patient ganz langsam eine stehende Position erreicht – gesichert durch einen Beckengurt. Das kann zum einen einem Wundliegen (Dekubitus) vorbeugen, stabilisiert zum anderen den Kreislauf und wirkt Knochenschwund entgegen. Bei einem sogenannten Seitenlagerungsbett ist die Matratze geschlitzt, das ermöglicht ein einfaches Einknicken. So können Sie den Neigungswinkel der Bettlängsseite um bis zu 15 Grad so verstellen. Auch das wirkt einem Dekubitus vor und erleichtert den Pflegenden die Arbeit. Achten Sie aber beim Matratzenkauf darauf, dass im Zusammenspiel von Matratze und Bett nirgendwo Lücken entstehen, in denen der Pflegebedürftige sich einklemmen könnte.

Bei Patienten, die oft aus dem Bett stürzen, kann ein sogenanntes Niederflurbett sinnvoll sein. Hierbei handelt es sich um ein Bett mit sehr niedriger Liegefläche und niedrigem Einstieg, das den individuellen Bedürfnissen bestimmter Pflegebedürftigengruppen wie zum Beispiel Demenzkranken entgegenkommt. Für besonders übergewichtige Patienten gibt es noch die Form des Schwerlastbetts. Es hält bis zu 300 Kilogramm aus, die Liegefläche ist vergrößert – meist auf 120 x 200 cm statt 90 x 200 cm. Brauchen normalgewichtige Pflegebedürftige ein breiteres Bett, gibt es ebenfalls die Möglichkeit, auf ein Schwerlastbett auszuweichen.
So beantragen Sie ein Pflegebett
Für Angehörige ist es oft nervenaufreibend, sich zusätzlich zu den neuen Aufgaben auch noch um die Organisation der Hilfsmittel zu kümmern. Der erste Schritt ist dabei der zum behandelnden Arzt. Wenn Sie ein Krankenbett auf Rezept vom Arzt erhalten, dann bescheinigt dieser Ihnen, dass das spezielle behindertengerechte Bett ein medizinisch notwendiges technisches Hilfsmittel ist.
Seit 2022 ist es möglich, dass Mitarbeiter von Pflegediensten Empfehlungen aussprechen. Mit einer solchen Empfehlung können Sie dann direkt bei den Kassen das entsprechende Bett beantragen. Aber Vorsicht: Die Empfehlung darf höchstens zwei Wochen alt sein.
Pflegebett beantragen: So geht’s
Reichen Sie den Antrag auf ein Krankenbett mitsamt der ärztlichen Verordnung bei der Krankenkasse ein. Die gesetzlichen Krankenkassen arbeiten bei der Lieferung von Hilfsmitteln mit Vertragspartnern zusammen. Ob ein Sanitätshaus Partner Ihrer Kasse ist, können Sie dort direkt erfragen. Oft finden Sie auch einen Hinweis auf der Homepage.
Wenn Sie ein Pflegebettrezept vorliegen haben, dann wenden Sie sich am besten ebenfalls an ein Sanitätshaus. Dort kümmern sich die Mitarbeiter um alles Weitere und klären für Sie auch Einzelheiten mit der Pflegekasse. Die Kasse hat 25 Tage Zeit |²|, über Ihren Antrag zu entscheiden. Bei positivem Bescheid liefert der Fachhändler ein adäquates Bett mitsamt Matratze, baut es vor Ort auf und bleibt auch Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen rund ums Bett. Genehmigt wird normalerweise für zwei Jahre, eine Verlängerung ist bei Bedarf kein Problem.
Wenn Sie einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad haben, dann können Sie eine Beratung des Medizinischen Dienstes in Anspruch nehmen. Er kann dann bereits während der Begutachtung ein solches verstellbares Bett als notwendig einstufen. Wenn die Anforderungen bescheinigt wurden, geht die Genehmigung meist schneller und den Betroffenen wird zügiger geholfen. Die Pflegekasse kann die Kosten dann auch ohne ärztliche Verordnung übernehmen.
Sie sollten bei einer Begutachtung als pflegende und verantwortliche Person immer dabei sein und genau schildern, welche Hilfe im Alltag die zu pflegende Person benötigt und was diese Hilfe erleichtern würde. Achten Sie darauf, dass der Gutachter eine Empfehlung für ein entsprechendes Bett ausspricht.
Klären Sie unbedingt, bevor Sie ein spezielles Bett anschaffen, zunächst den Anspruch des Pflegebedürftigen sowie den Kostenträger. Sonst kann es Ihnen im schlimmsten Fall passieren, dass Sie die Kosten doch selbst übernehmen müssen. Achten Sie auch darauf, ob Sie im Vorfeld Kostenvoranschläge für das Hilfsmittel einholen müssen. Am besten ist es hier, eine entsprechende individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Was sollte auf dem Rezept stehen?
Es ist wichtig, dass auf dem Rezept das Bett genau bezeichnet und erforderliche Zusatzfunktionen beschrieben werden. Gut ist, wenn die Hilfsmittelnummer für ein Beispielprodukt aufgeführt ist. Zusätzlich sollte der Arzt in ein paar Sätzen erklären warum er diese Verordnung für wichtig erachtet und die Situation des Patienten beschreiben. Das ist vor allem dann wichtig, wenn das gewünschte Hilfsmittel nicht im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen |³| aufgeführt ist.

Was ist, wenn ich nach einem Klinikaufenthalt schnell Hilfe brauche?
Wird das Bett direkt nach einer Behandlung im Krankenhaus benötigt, etwa nach einem Sturz oder einem Schlaganfall, dann kann Ihnen die Klinik behilflich sein, besser gesagt: der Sozialdienst des Krankenhauses. Hier wird durch das sogenannte Entlassmanagement sichergestellt, dass gesetzlich versicherte Patienten nach Abschluss einer Akutbehandlung angemessen versorgt sind. Der Stationsarzt ist damit in der Lage, eine Verordnung auszustellen. Sind Sie privat versichert, dann wenden Sie sich an die private Pflegeversicherung. Sie kann nach Aktenlage einen vorläufigen Pflegegrad zuteilen. Dieser wird später vor Ort überprüft.
Kosten
Ein ganz einfaches Modell kostet bereits um die 600 Euro, eine gängige Variante circa 1.500 bis 2.500 Euro, ein ganz besonders hochwertiges Pflegebett kann auch bis zu 10.000 Euro kosten. Ein Seniorenbett mit erhöhter Liegefläche beziehungsweise spezieller Matratze können Sie ab circa 500 Euro erwerben. Je nach gewünschtem Zubehör kann aber auch hier der Preis schnell deutlich darüberliegen.
Wird ein Pflegebett von der Krankenkasse übernommen?
Ein großer Vorteil: Die Kosten für ein solches teilweise behindertengerechtes Bett plus Zubehör übernimmt, wenn die Voraussetzungen vorliegen, entweder die Krankenkasse oder – wenn eine Pflegegrad vorliegt – die Pflegekasse. Der Gesetzgeber sieht einen Vorrang der Krankenkasse, daher sollten Sie zunächst mit dem Hausarzt sprechen. Das heißt, in der Regel erst, wenn Ihre Krankenkasse eine Kostenübernahme ablehnt, können Sie auf die Pflegekasse zugehen. Hierzu ist allerdings ein Pflegegrad notwendig. Zur Beantragung genügt in der Regel ein formloser Antrag, indem Sie die Situation beschreiben und erklären, warum ein spezielles Bett für die Pflege notwendig ist. Beantragen Sie ein Pflegebett am besten so früh wie möglich, denn der Prozess kann sich ein paar Wochen hinziehen.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Gibt es eine Verordnung, dann beträgt die Zuzahlung bei der gesetzlichen Krankenkasse 10 Euro, bei der Pflegekassen maximal 25 Euro. Da gerade bei einem pflegebedürftigen Menschen die Gesundheitskosten oft sehr hoch sind, sollten Sie sich erkundigen, ob es eventuell möglich ist, dass Sie von der Zuzahlung befreit werden. Die sogenannte persönliche Belastungsgrenze liegt bei gesetzlich Versicherten bei zwei Prozent, bei chronisch kranken Menschen sogar nur bei einem Prozent des jährlichen Haushalts-Bruttoeinkommens. Trifft das auf Sie zu und haben Sie die Zuzahlungsbefreiung beantragt, können Sie viel Geld sparen.
Pflegebett: kaufen oder mieten?
Pflegehilfsmittel, die Ihnen die Pflege- oder Krankenkasse zur Verfügung stellt, sind nur Leihgaben. Wird das Bett nicht mehr benötigt, dann müssen Sie es zurückgeben. Um die Rückgabe und Abholung kümmert sich das Sanitätshaus, von dem Sie das Bett erhalten haben.
Sie haben aber natürlich auch die Möglichkeit, sich ein Pflegebett selbst zu kaufen und dieses nach Ihren eigenen Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten. Lassen Sie sich vor dem Kauf am besten beraten – in einem Sanitätshaus Ihrer Wahl. Manchmal gibt es auch die Möglichkeit, ein gebrauchtes Pflegebett zu erstehen.
Vorteile des Selbstkaufens | Vorteile des Ausleihens |
modernere Varianten mit vielen möglichen Technikextras | Übernahme durch die Krankenkasse oder Pflegekasse |
schnelle Verfügbarkeit | nach Bedarf wird das Bett wieder zurückgegeben |
Seniorenbett möglich | Sanitätshaus kümmert sich, wenn etwas kaputtgeht und tauscht das Bett bei Bedarf auch aus |
individuelle Wünsche zum Beispiel in Bezug auf Stoff können berücksichtigt werden |
Sprechen Sie, wenn Ihnen kein Pflegebett zusteht, mit der Krankenkasse – in manchen Fällen sind auch Zuschüsse möglich.
Fazit
Es gibt verschiedene Bettformen für Pflegebedürftige mit unterschiedlichen Beschwerden: elektrisch höhenverstellbare Pflegebetten, in verschiedenen Breiten, für verschiedene Anforderungen, mit und ohne Handschalter – aber immer eine Erleichterung für die Betroffenen und die Pflegenden. Neben den klassischen Krankenbetten und den Pflegebetten gibt es noch Seniorenbetten, zum Beispiel mit tieferer Liegefläche und Bett-in-Bett-Systemen. Eine gute Beratung in einem Sanitätshaus mit großer Auswahl ist vor allem dann wichtig, wenn Sie einen Kauf in Betracht ziehen. Normalerweise aber werden Pflegebetten von den Sanitätshäusern auf Kosten der Krankenkasse verliehen, sofern die Voraussetzungen für eine Verordnung mit Zuzahlung gegeben sind.
Quellen
- |¹| Elftes Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung – Viertes Kapitel – Leistungen der Pflegeversicherung (§§ 28 – 45f) Dritter Abschnitt
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz) vom 11.07.2021 (BGBl. I S. 2754), in Kraft getreten am 20.07.2021, (letzter Abruf 31.03..2023)
URL: https://dejure.org/gesetze/SGB_XI/40.html. - |²| Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Menschen ab 80 Jahren sind mit ihrer Lebensqualität weitgehend zufrieden; (2022)(letzter Abruf 31.03..2023)
URL: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/menschen-ab-80-jahren-sind-mit-ihrer-lebensqualitaet-weitgehend-zufrieden-202280. - |³| Bundesministerium für Gesundheit: Begutachtungsfristen (Stand: 28. April 2016)(letzter Abruf 31.03..2023)
URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/b/begutachtungsfristen.html.