Wer in die Situation kommt, seinen Alltag nur mit entsprechender Unterstützung bewältigen zu können, kann von Deutschlands höchster Einstufung der Pflegeversicherung profitieren. Pflegegrad 5 ist für die Menschen gedacht, die als schwerstpflegebedürftig gelten, weswegen es eine Vielzahl von Leistungen gibt, die Betroffene und deren Angehörige in Anspruch nehmen können. Dazu zählen unter anderem umfassende Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, das Pflegegeld bei einer Versorgung zuhause durch Angehörige sowie kombinierte Leistungen. Auch die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim wird in besonderem Maße unterstützt. Zusätzlich stehen Entlastungsleistungen, Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sowie Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel zur Verfügung.
- Alles auf einen Blick:
- Was ist Pflegegrad 5?
- Wie unterscheidet sich Pflegegrad 5 zu den anderen Pflegegraden?
- Welche typischen Krankheitsbilder führen häufig zu einer Einstufung in Pflegegrad 5?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Pflegegrad 5 zu erhalten?
- Welche Kriterien gibt es für die Pflegebegutachtung?
- Welche Leistungen stehen Personen mit Pflegegrad 5 zu?
- Neuregelung ab Juli 2025: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Gibt es steuerliche Vorteile bei Pflegegrad 5?
- Wie läuft die Beantragung von Pflegegrad 5 ab?
- Welche Vor- und Nachteile bieten häusliche Pflege und stationäre Pflegeeinrichtungen für Personen mit Pflegegrad 5?
- Wie kann ich als Angehöriger Unterstützung erhalten?
- Diese 5 Dinge sollten Sie beachten
- Fazit
- Pflegegrad 5: Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Alles auf einen Blick:
- Pflegegrad 5 erhalten Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Typische Krankheitsbilder sind fortgeschrittene Demenz, schwere neurologische Erkrankungen oder vollständige Pflegebedürftigkeit.
- Die Pflegekasse übernimmt umfangreiche Leistungen, sowohl bei häuslicher als auch stationärer Pflege. Es gibt Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Hilfsmittel, steuerliche Vorteile sowie finanzielle Entlastung.
- Die Kombination von professioneller Pflege und familiärer Unterstützung wird durch Kombinationsleistungen flexibel gefördert.
- Pflegegrad 5 berechtigt zur Nutzung spezieller Wohnformen wie Intensivpflege-Wohngemeinschaften oder neurologischen Fachpflegeeinrichtungen.
- Eine umfassende Pflegeberatung ist gesetzlich vorgeschrieben und insbesondere bei Pflegegrad 5 dringend zu empfehlen, um alle Ansprüche optimal nutzen zu können.
Was ist Pflegegrad 5?
Der Pflegegrad 5 wird an Menschen vergeben, die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen und somit besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung stellen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass nahezu alle alltäglichen Verrichtungen wie Essen, Körperpflege oder Mobilität nicht mehr selbstständig bewältigt werden können und dafür eine helfende Hand oder entsprechende Hilfsmittel benötigt werden.
Was bedeutet „besondere Anforderungen an die Versorgung“ bei Pflegegrad 5?
Die Pflege beinhaltet nicht nur eine gewisse Regelmäßigkeit, sondern vor allem eine fachlich anspruchsvolle und zeitlich umfassende Interaktion mit den Pflegepersonen. Es handelt sich zumeist um Maßnahmen, die oft lebensnotwendig und sicherheitsrelevant sind und damit entsprechende Fachkenntnisse erfordern.
Dazu zählen zum Beispiel:
- spezielle Lagerungstechniken zur Vermeidung von Drückgeschwüren (Dekubiti)
- Umgang mit Trachealkanülen
- Versorgung von PEG-Sonden
Wie unterscheidet sich Pflegegrad 5 zu den anderen Pflegegraden?
Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Anforderungen und die Pflegeintensität. Pflegegrad 5 ist die höchste der Einstufungen und unterscheidet sich zu Pflegegrad 4 dadurch, dass zusätzlich zu den schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit auch der pflegerischen Aufwand nötig ist.
Übersicht: Unterschiede der Pflegegrade 1 bis 5 [1]
| Pflegegrad | Beschreibung und Unterstützungsbedarf | Pflegegeld und Pflegesachleistungen (ambulant) pro Monat | Punktzahl |
| Pflegegrad 1 | geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, Hilfe ist nur punktuell nötig, z. B. bei Orientierung oder einfachen Alltagstätigkeiten | kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistungen, Anspruch auf Entlastungsbetrag von 131 € | 12,5 bis unter 27 Punkte |
| Pflegegrad 2 | erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, regelmäßige Hilfe bei Körperpflege, Mobilität und Haushaltsführung notwendig | Pflegegeld: 347 €, Pflegesachleistungen: 796 €, Entlastungsbetrag: 131 € | 27 bis unter 47,5 Punkte |
| Pflegegrad 3 | schwere Beeinträchtigungen, tägliche Unterstützung in mehreren Lebensbereichen erforderlich, z. B. bei Kommunikation oder beim An- und Auskleiden | Pflegegeld: 599 €, Pflegesachleistungen: 1.497 €, Entlastungsbetrag: 131 € | 47,5 bis unter 70 Punkte |
| Pflegegrad 4 | schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, umfassende Hilfe bei fast allen alltäglichen Aktivitäten notwendig | Pflegegeld: 800 €, Pflegesachleistungen: 1.859 €, Entlastungsbetrag: 131 € | 70 bis unter 90 Punkte |
| Pflegegrad 5 | schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, meist vollständige Pflegebedürftigkeit | Pflegegeld: 990 €, Pflegesachleistungen: 2.299 €, Entlastungsbetrag: 131 € | 90 bis 100 Punkte |
Welche typischen Krankheitsbilder führen häufig zu einer Einstufung in Pflegegrad 5?
Unter Pflegegrad 5 fallen typischerweise Menschen, die unter multifaktoriellen schweren chronischen oder neurologischen Erkrankungen leiden.
Dazu gehören beispielsweise:
- fortgeschrittene Demenz, bei der Orientierung, Sprache und Körperkontrolle weitgehend verloren gehen
- Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), die zur vollständigen Lähmung führen kann
- hohe Querschnittslähmung, insbesondere bei kompletter Immobilität
- fortgeschrittene Parkinson-Krankheit mit schweren motorischen und kognitiven Ausfällen
- Multiple Sklerose im Endstadium
- Schädel-Hirn-Traumata mit dauerhaftem Ausfall von Kommunikations- und Bewegungsfähigkeit
- psychische Erkrankungen mit starker Ausprägung wie paranoide Schizophrenie oder schwere Depressionen
- Wachkomapatienten
Können auch Kombinationen von Erkrankungen zu Pflegegrad 5 führen?
Es ist nicht selten, dass Menschen mit Pflegegrad 5 mehrere schwere Erkrankungen gleichzeitig (Multimorbidität) haben. Ein typisches Beispiel ist die Kombination von Demenz, Schlaganfall und Herzinsuffizienz, die in der Summe zu einem so hohen Hilfebedarf führt, dass Pflegegrad 5 notwendig wird. Auch der Verlauf von Krebserkrankungen im Endstadium kann zu einer solchen Einstufung führen, vor allem wenn Mobilität, Ernährung und Kommunikation betroffen sind.
Kann Pflegegrad 5 wieder aberkannt oder herabgestuft werden?
Pflegegrade sind nicht automatisch dauerhaft gültig. Es kann zu einer erneuten Überprüfung der Pflegekasse kommen, wenn sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen verbessert hat oder Zweifel an der bisherigen Einstufung bestehen. Das bedeutet auch, dass eine Herabstufung auf Pflegegrad 4 oder niedriger möglich ist. In der Regel erfolgt die Überprüfung alle zwölf Monate, bei Kindern sogar halbjährlich. Auch Angehörige oder Pflegekräfte können eine Überprüfung anregen, wenn sich der Zustand deutlich verändert hat.
Wie wird mit dem Thema Demenz bei Pflegegrad 5 umgegangen?
Demenz ist einer der häufigsten Gründe für die Einstufung in Pflegegrad 5. Im fortgeschrittenen Stadium verlieren Betroffene nicht nur ihre Orientierung, sondern auch motorische Fähigkeiten, Sprachvermögen und das Bewusstsein für Grundbedürfnisse wie Essen, Trinken oder Körperpflege. Auch ihre Persönlichkeit verändert sich im Verlauf der Erkrankung häufig, Vertrautes wird nicht mehr erkannt. Sie sind in nahezu allen Lebensbereichen auf permanente Beaufsichtigung und Hilfe angewiesen.
Pflege bei Demenz verlangt nicht nur körperliche, sondern auch emotionale Betreuung. Die notwendige Entwicklung von Ritualen, um Sicherheit zu schaffen, bedarf eines konstanten pflegerischen Rahmens. Unruhephasen, Aggressivität oder Rückzugsverhalten machen die Pflege besonders anspruchsvoll.
Was bedeutet Kombinationsleistung bei Pflegegrad 5?
Wenn sowohl Angehörige als auch ein ambulanter Pflegedienst an der Versorgung beteiligt sind, können Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig kombiniert werden. Nehmen Sie zum Beispiel nur die Hälfte der Sachleistung in Anspruch, kann die andere Hälfte des Pflegegelds ausgezahlt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Pflegegrad 5 zu erhalten?
Die wichtigste Grundlage sind deutliche und dauerhafte Einschränkungen der Selbstständigkeit in Kombination mit der intensiv-pflegerischen Versorgung. Um diese belegen zu können, sollten Sie Arztberichte, Entlassungsbriefe oder Diagnosen vorlegen können. Weiterhin müssen Sie den Pflegegrad 5 bei der Pflegekasse beantragen, woraufhin die Einstufung anhand des „Neuen Begutachtungsassessments“ (NBA) erfolgt.
Wer stellt Pflegegrade fest?
Zu gesetzlich Versicherten kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD), zu privat Versicherten ein Gutachter von medicproof. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich zu Hause, im Krankenhaus oder in einer stationären Einrichtung befinden. Die Prüfung erfolgt im Rahmen eines strukturierten Gesprächs, der Dokumentensichtung und der Beobachtung in Alltagssituationen. Im Anschluss übermittelt der Gutachter seine Ergebnisse in einem Bericht als Empfehlung an die Pflegekasse, die die finale Entscheidung auf Grundlage dieses Gutachtens fällt. Dabei ist zu beachten, dass die Pflegekassen in über 95 Prozent der Fälle der Empfehlung des Gutachtens folgen, weswegen es wichtig ist, alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden. Bei der Begutachtung gibt es feste Fristen, die eingehalten werden müssen. [2]
Wichtig ist eine sorgfältige Vorbereitung auf diesen Termin. Dazu gehören
- aktuelle ärztliche Unterlagen,
- Pflegedokumentationen,
- Medikationspläne und, wenn möglich,
- ein Pflegeprotokoll über mehrere Tage.
Kann ich direkt den Pflegegrad 5 erhalten oder ist eine stufenweise Anhebung erforderlich?
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass Pflegegrade wie eine Stufenleiter durchlaufen werden müssen. Das trifft nicht zu. Die Entscheidung orientiert sich ausschließlich am tatsächlichen Pflegebedarf, unabhängig davon, ob zuvor bereits ein Pflegegrad bestand.
Welche Kriterien gibt es für die Pflegebegutachtung?
Das NBA-Verfahren ist in sechs Module unterteilt, die alle relevanten Lebensbereiche, in denen Pflege notwendig ist, umfassen. Jeder Bereich wird mit Punkten bewertet, die anschließend in eine Gesamtbewertung münden. Die Gesamtbewertung für den Pflegegrad 5 muss zwischen 90 und 100 Punkten liegen.
Die sechs Module der Begutachtung

| Modul | Was wird beurteilt? | Gewichtung |
| 1. Mobilität | Positionswechsel im Bett, selbstständiges Aufstehen, Fortbewegen innerhalb der Wohnung | 10 Prozent |
| 2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Orientierung zu Person/Zeit/Ort, Gespräche führen, Entscheidungen treffen | der höhere Wert der Module 2 und 3 fließt mit 15 Prozent ein |
| 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | nächtliche Unruhe, aggressives Verhalten, Ängste, Weglauftendenzen | der höhere Wert der Module 2 und 3 fließt mit 15 Prozent ein |
| 4. Selbstversorgung | Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettengänge | 40 Prozent |
| 5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen | Einnahme von Medikamenten, Arztbesuche, Wundversorgung, Umgang mit Hilfsmitteln | 20 Prozent |
| 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | Tagesstruktur, soziale Interaktion, Freizeitgestaltung | 15 Prozent |
Beispiel für eine Punktevergabe bei Pflegegrad 5
| Lebensbereich | Beschreibung | Punkte |
| Mobilität | durch Bettlägerigkeit vollständig immobil | 15 |
| kognitive und kommunikative Fähigkeiten | starke Einschränkungen durch schwere Demenz | 15 |
| Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | ständiger nächtlicher Betreuungsbedarf, weil Unruhe vorliegt | 10 |
| Selbstversorgung | keine eigenständige Körperpflege, Essen über PEG-Sonde | 20 |
| Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen | künstliche Beatmung, Trachealkanüle, vollständige Überwachung | 20 |
| Gestaltung des Alltagslebens | keine eigenständige Teilhabe möglich | 10 |
| Gesamtpunktzahl | 90 |
Nutzen Sie unser kostenloses Online-Tool für eine Selbsteinschätzung vor dem Antrag. Der Pflegegradrechner hilft Ihnen, die Situation realistisch einzuschätzen und macht Sie bereits auf die wichtigen Punkte aufmerksam.
Welche Leistungen stehen Personen mit Pflegegrad 5 zu?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten die umfassendsten Leistungen der Pflegeversicherung, die sich aus finanziellen und materiellen Leistungselementen sowie Entlastungsangeboten zusammensetzen. Abhängig von der Pflegeform können diese miteinander kombiniert werden.
Die Leistungen bei Pflegegrad 5 im Überblick
| Leistung | Details |
| finanzielle Leistungen | Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige), Pflegesachleistungen (bei ambulanter Pflege durch einen Pflegedienst), Entlastungsbetrag, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege |
| Sachleistungen | Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Tages- und Nachtpflege, stationäre Pflege (Pflegeheim) |
Welche Zuschüsse erhält man bei Pflegegrad 5?
| Leistung | Betrag |
| Pflegegeld | 990 Euro/Monat |
| Pflegesachleistungen | 2.299 Euro/Monat |
| Kombinationsleistung | anteilig je nach Inanspruchnahme von Pflegegeld und -dienst |
| Entlastungsbetrag | 131 Euro/Monat |
| Kurzzeitpflege | 1.854 Euro/Jahr (für bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr); im Kalenderjahr noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege können in vollem Umfang auch für Leistungen der Kurzzeitpflege verwendet werden. So kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.[3] |
| Verhinderungspflege | 1.685 Euro pro Jahr (zusätzlich bis zu 843 Euro aus Kurzzeitpflege möglich) [4] |
| Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege) | 2.085 Euro/Monat |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 Euro/Monat |
| wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis zu 4.180 Euro pro Person |
| Pflegehilfsmittel (technisch) | Zuschuss oder Leihgabe je nach Bedarf und Genehmigung |
| Zuschuss für vollstationäre Pflegepflegegrad 5 (Pflegeheim) | 2.096 Euro/Monat |
Welche Sachleistungen gibt es bei Pflegegrad 5?
Pflegesachleistungen sind Leistungen, die von professionellen Pflegekräften erbracht werden, wenn die Pflege nicht ausschließlich durch Angehörige geschafft werden kann. Sie werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet und müssen im Vorfeld mit dem Pflegedienst und der Pflegekasse abgestimmt und über einen Pflegevertrag geregelt werden.
Zu den Sachleistungen zählen:
- körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Waschen, Duschen, Toilettengänge
- Ernährungshilfen, zum Beispiel bei Sondennahrung oder mundgerechtem Anreichen
- Mobilitätsunterstützung beim Aufstehen, Umlagern, Gehen
- medizinische Behandlungspflege, etwa Medikamentengabe oder Wundversorgung
- haushaltsnahe Hilfen, zum Beispiel Einkaufen, Kochen oder Wäschepflege
Welche Hilfsmittel stehen bei Pflegegrad 5 zur Verfügung?
Pflegehilfsmittel sind technische Hilfen, um Würde, Sicherheit und Selbstbestimmung aufrechtzuerhalten. Die Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten für viele Standardhilfen, entweder vollständig oder im Rahmen einer Pauschale.
| Art des Hilfsmittels | Beispiele |
| technische Hilfsmittel | Pflegebett beantragen mit Seitengittern und Höhenverstellung, Patientenlifter oder Aufstehhilfe, elektrischer Rollstuhl, Duschstuhl oder Toilettenstuhl, Lagerungskissen und Antidekubitusmatratzen, Hausnotruf; Haltegriffe und Umsetzhilfen, sensorgestützte Bewegungsmelder, Telepflege-Angebote mit Videoberatung, smarte Medikamentendosierer |
| Verbrauchshilfsmittel | Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz, Fingerlinge, Händedesinfektionstücher, Inkontinenzeinlagen |
Neuregelung ab Juli 2025: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Ab dem 1. Juli 2025 entfällt die bisherige strikte Trennung der Budgets für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Was bisher bereits seit dem 1. Januar 2024 für junge Pflegebedürftige bis zum Alter von 25 Jahren mit mindestens Pflegegrad 4 gilt, wird nun ausgeweitet. Dann tritt der neue Paragraf 42a SGB XI in Kraft, der eine wichtige Änderung im Pflegeversicherungsrecht darstellt und einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung stellt. [5] Pflegebedürftige können diesen Gesamtbetrag flexibel einsetzen, je nachdem, welche Unterstützungsform sie gerade benötigen.
Zudem gelten ab diesem Zeitpunkt einheitliche Regelungen für beide Leistungen:
- Die zeitliche Höchstdauer wird für jede Pflegeform auf acht Wochen pro Kalenderjahr festgelegt.
- Das Pflegegeld wird während dieser Zeiten jeweils für die Hälfte des üblichen Betrags weitergezahlt.
- Die bislang erforderliche Vorpflegezeit von sechs Monaten für die Verhinderungspflege entfällt vollständig. Das bedeutet, dass künftig auch kurzfristige oder einmalige Vertretungssituationen abgesichert werden können, unabhängig davon, wie lange zuvor bereits gepflegt wurde.
Gibt es steuerliche Vorteile bei Pflegegrad 5?
Pflegende Angehörige profitieren von mehreren steuerlichen Entlastungen, wenn sie sich um eine Person mit Pflegegrad 5 kümmern. Achten Sie darauf, alle Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren und bei der Steuererklärung einzureichen.
Die wichtigsten Vorteile:
- haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten für Reinigungs- oder Haushaltshilfen können zu 20 Prozent steuerlich abgesetzt werden, maximal bis 4.000 Euro jährlich.
- Handwerkerleistungen: Umbaukosten für barrierefreies Wohnen wie der Umbau zu einem barrierefreien WC oder einem Treppenlift können gegebenenfalls berücksichtigt werden.
- Pflegepauschbetrag: Bis zu 1.800 Euro pro Jahr steuerfrei, wenn die Pflege unentgeltlich erfolgt und keine Pflegevergütung bezogen wird. Voraussetzung für diese Summe ist ein Pflegegrad ab 4, bei Pflegegrad 3 sind es 1.100 Euro, bei Pflegegrad 2 immerhin noch 600 Euro.
- außergewöhnliche Belastungen: Falls der Pauschbetrag nicht greift, können auch konkrete Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (z. B. Fahrtkosten, Anschaffungen).
Sie können den Pflege-Pauschbetrag nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie für Ihre Pflege keine Gegenleistung erhalten, also nicht dafür bezahlt werden. Das gilt auch für Pflegegeld aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Es ist erlaubt, dass Sie das Pflegegeld verwalten, aber Sie dürfen es ausschließlich im Interesse der pflegebedürftigen Person einsetzen, zum Beispiel für einen ambulanten Pflegedienst oder spezielle Hilfsmittel wie ein Pflegebett. Dabei müssen Sie nachweisen können, wofür das Geld verwendet wurde. Falls die pflegebedürftige Person das Pflegegeld direkt an Sie als Bezahlung weitergibt, bleibt dieses zwar steuerfrei, weil es steuerrechtlich als Schenkung angesehen wird, allerdings verlieren Sie dadurch den Anspruch auf den Pflege-Pauschbetrag.
Lassen Sie sich beim Finanzamt oder von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten, um alle Vorteile voll auszuschöpfen, denn viele Pflegehaushalte verschenken hier jährlich mehrere Hundert Euro.

Wie läuft die Beantragung von Pflegegrad 5 ab?
Pflegegrad 5 kommt in der Regel nicht von heute auf morgen und meist wurde vorher schon ein Pflegegrad festgestellt. Dieser muss dann einfach überprüft und entsprechend angepasst werden. Im Allgemeinen gehen Sie bei der Beantragung eines Pflegegrads wie folgt vor:
- Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen: Stellen Sie formlos einen Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse der betroffenen Person. Das geht telefonisch, schriftlich oder online. Die Pflegekasse ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt.
- Antragsunterlagen erhalten und ausfüllen: Nach Eingang des Antrags schickt Ihnen die Pflegekasse ein Formular zur Selbstauskunft und gegebenenfalls weitere Unterlagen zur Vorbereitung.
- Beauftragung des Gutachters: Die Pflegekasse beauftragt den zuständigen Gutachter, der einen Hausbesuch vereinbart, um die Pflegebedürftigkeit zu beurteilen.
- gut vorbereitet auf den Hausbesuch: Sammeln Sie relevante Unterlagen wie Arztberichte, Medikamentenlisten und gegebenenfalls ein Pflegetagebuch. Notieren Sie typische Alltagssituationen, in denen Hilfe benötigt wird, je konkreter, desto besser.
- Hausbesuch und Begutachtung vor Ort: Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit der Person in sechs Lebensbereichen und vergibt Punkte, die über den Pflegegrad entscheiden.
- Bescheid über den Pflegegrad abwarten: Nach einigen Tagen oder Wochen erhalten Sie den offiziellen Bescheid der Pflegekasse mit dem festgestellten Pflegegrad und einer Begründung.
Wie lange dauert es, bis der Pflegegrad 5 ausgestellt wird?
Während der Termin zur Begutachtung meist innerhalb von ein bis drei Wochen nach Antragseingang erfolgt, haben die Pflegekassen gesetzlich 25 Arbeitstage Zeit (also etwa fünf Wochen), um über den Antrag zu entscheiden. Insgesamt dauert der Prozess etwa vier bis sechs Wochen. Sollte ein akuter Pflegebedarf vorliegen, können Sie einen Eilantrag oder eine vorläufige Entscheidung beantragen.
Kommt es zu einer zeitlichen Überschreitung der gesetzlichen Fristen kommen, dann sollten Sie die Pflegekasse zum Handeln auffordern und eine Frist von sieben Tagen setzen. Damit stehen Ihnen 70 Euro pro Woche als Entschädigung zu. Sollte auch das keinen Erfolg bringen, haben Sie die Möglichkeit, eine „Untätigkeitsklage“ zu stellen. Sie wird beim Sozialgericht eingereicht.
Wie widerspreche ich dem Pflegegrad?
Rund ein Drittel aller Widersprüche führen zu einer Höherstufung. Sollten Sie mit dem festgelegten Pflegegrad nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Wichtig hierbei ist, dass Sie Ihren Widerspruch anhand des Gutachtens aufbauen und entsprechend medizinisch untermauern. Daraufhin wird Ihr Fall erneut geprüft.
Welche Vor- und Nachteile bieten häusliche Pflege und stationäre Pflegeeinrichtungen für Personen mit Pflegegrad 5?
- Häusliche Pflege ermöglicht es Pflegebedürftigen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Vertrautheit, emotionale Nähe und Tagesstruktur können sich positiv auf das Wohlbefinden auswirken, insbesondere bei Menschen mit Demenz. Die Pflege wird häufig von Angehörigen übernommen und durch ambulante Dienste ergänzt. Allerdings ist diese Form mit hohem organisatorischem Aufwand und physischer sowie psychischer Belastung für die Angehörigen verbunden.
- Stationäre Pflegeeinrichtungen bieten rund um die Uhr Fachpflege, sind medizinisch ausgestattet und oft auf spezielle Krankheitsbilder (zum Beispiel neurologische Pflege) eingestellt. Hier kann der Pflegealltag strukturiert, professionell und lückenlos organisiert werden. Der Nachteil: Kostenintensität und emotionale Hürde des Umzugs in eine neue Umgebung.
Vergleich: Häusliche vs. stationäre Pflege
| Kriterium | häusliche Pflege | stationäre Pflege |
| Wohnsituation | vertraute Umgebung | zunächst fremde Umgebung, professionelle Betreuung |
| Betreuungsstruktur | Anpassung an persönliche Routinen möglich | rund um die Uhr, kurzfristige Änderungen möglich, feste Strukturen und Abläufe |
| Kosten | oft günstiger, mit Pflegegeld möglich | höhere Eigenanteile trotz Pflegesatz |
| Entlastung Angehörige | begrenzt | vollständig |
Bei unklarer Entscheidung kann ein „Probewohnen“ in stationären Einrichtungen helfen, realistische Eindrücke zu gewinnen. Viele Häuser bieten das kostenlos an.
Welche Pflegeeinrichtungen sind auf Pflegegrad 5 spezialisiert?
Spezialisierte Pflegeeinrichtungen sind auf Menschen mit schwerster Pflegebedürftigkeit ausgerichtet und verfügen über geschultes Fachpersonal, spezielle Pflegestandards und räumliche Anpassungen.
Geeignete Pflegeeinrichtungen für Pflegegrad 5 sind etwa:
- Pflegeheime mit Schwerstpflegebereich
- Demenz-Wohngruppen mit 24-Stunden-Fachpflege
- neurologische Fachpflegeeinrichtungen
- Hospize oder palliativmedizinisch geführte Heime
- Intensivpflege-Wohngemeinschaften
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und betrifft Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Bei einer stationären Unterbringung in einem Pflegeheim entstehen pflegebedingte Aufwendungen, für die ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil gezahlt werden muss. Dieser ist unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad, jedoch in seiner Höhe vom Heim selbst festgelegt. Zusätzlich fallen Kosten für Unterkunft und Verpflegung an, die von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden müssen. Bewohner, die in ambulant betreuten Wohngruppen leben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Wohngruppenzuschlag erhalten.
Wie kann ich als Angehöriger Unterstützung erhalten?
Da Sie als pflegende Angehörige großen emotionalen und physischen Belastungen ausgesetzt sind, können Sie Unterstützung in Anspruch nehmen. Das Pflegesystem weiß um Ihre Situation und möchte Ihnen damit unter die Arme greifen:
- Pflegekurse (meist kostenlos): Es werden Schulungen für Angehörige angeboten, die Grundlagen der häuslichen Pflege, praktische Pflegetechniken, Umgang mit Demenz, Ernährung, Medikation und Selbstpflege vermitteln
- Pflegezeit: Sie können bis zu 6 Monate Freistellung vom Beruf erhalten (unbezahlt, aber mit Kündigungsschutz).
- Familienpflegezeit: Die Familienpflegezeit ermöglicht es Berufstätigen, ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Stunden pro Woche zu reduzieren, um einen nahen Angehörigen mit Pflegegrad zu Hause zu pflegen. Während dieser Zeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und zur finanziellen Unterstützung kann ein zinsloses Darlehen beantragt werden. [6]
- Kombination der Pflegezeiten: Die Pflegezeit und die Familienpflegezeit können Sie miteinander kombinieren, beide müssen aber unmittelbar aneinander anschließen. Die Gesamtdauer der Freistellungen beträgt höchstens 24 Monate.
- Entlastungsangebote: Hier greifen zum Beispiel Tagespflege, stundenweise Betreuung, Hilfe im Haushalt oder ehrenamtliche Besuchsdienste.
Pflegekassen und Pflegestützpunkte bieten individuelle Beratung und vermitteln passende Maßnahmen. Auch Sozialverbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband oder die Diakonie helfen bei der Auswahl.
Welche Rolle spielt die Pflegeberatung bei Pflegegrad 5?
Die Pflegeberatung ist gesetzlich vorgeschrieben und kostenlos. Sie kann telefonisch, persönlich oder sogar digital erfolgen. Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig, das heißt alle drei Monate bei Pflegegrad 4 und 5, einen Beratungseinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI) durch eine zugelassene Pflegefachkraft durchführen lassen. Besonders bei komplexen Fällen wie dem Pflegegrad 5 ist das sehr hilfreich. Folgende Angebote können Sie nutzen:
- Auswahl und Beantragung passender Leistungen
- Erstellung individueller Versorgungspläne
- Koordination ambulanter und stationärer Anbieter
- Hilfsmittelversorgung und Wohnraumanpassung
- Aufklärung zu Rechten, Pflichten und finanziellen Möglichkeiten
Diese 5 Dinge sollten Sie beachten
- Bei komplexen Krankheitsbildern ist es sinnvoll, verschiedene Fachrichtungen wie Hausarzt, Neurologe, Physiotherapie oder Palliativpflege frühzeitig miteinander zu vernetzen. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit sorgt für bessere Pflegequalität und Koordination.
- Die Pflegekasse übernimmt monatliche Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 131,65 bis 696,57 Euro. Durch diese Beiträge wird die Pflegeperson rentenrechtlich so behandelt,als erziele sie ein fiktives Monatseinkommen zwischen 707,81 und 3.745,00 Euro. [8]
- Bei schwersten kognitiven Einschränkungen kann ein gesetzlicher Betreuer notwendig sein. Die Einrichtung einer Betreuung erfolgt über das Amtsgericht und sollte möglichst mit einer Vorsorgevollmacht ergänzt werden.
- Es gibt auch bei Pflegestufe 5 Rehabilitationsmaßnahmen zur Stabilisierung oder Linderung. Diese können auch die Pflege erleichtern, zum Beispiel durch gezieltes Training zur Mobilisation oder Schlucktherapie.
- Auch bei schweren Einschränkungen bestehen Ansprüche auf soziale Betreuung, kulturelle Teilhabe und individuelle Förderung, etwa durch Alltagsbegleiter, Besuchsdienste oder Therapien. Diese Angebote werden oft über den Entlastungsbetrag oder Zusatzleistungen von Kommunen, Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden finanziert.
Fazit
Pflegegrad 5 ist mehr als eine Kennziffer. Er steht für einen Pflegealltag mit den höchsten Anforderungen an Organisation, Wissen und Durchhaltevermögen. Gleichzeitig bietet das deutsche Pflegesystem umfassende Leistungen, Zuschüsse und Unterstützungsangebote, um diese Herausforderung zu bewältigen. Ob in der häuslichen oder stationären Versorgung: Wer sich rechtzeitig informiert, Leistungen gezielt kombiniert und Hilfe von Beratungsstellen oder Pflegediensten annimmt, kann selbst hochkomplexe Pflegeverläufe gut strukturieren. Entscheidend sind die individuelle Planung und das Zusammenspiel aller Beteiligten.
Pflegegrad 5: Häufig gestellte Fragen
Können auch Kinder den Pflegegrad 5 erhalten?
Ja. Kinder mit schwersten gesundheitlichen Einschränkungen können Pflegegrad 5 erhalten. Bei ihnen wird die altersgemäße Entwicklung berücksichtigt, und die Begutachtung erfolgt durch besonders geschulte MD-Fachleute.
Was geschieht, wenn die Pflegeperson nicht kann?
Ist die reguläre Pflegeperson zeitweise verhindert, etwa durch Krankheit oder Urlaub, besteht zudem Anspruch auf Ersatzpflege, die ebenfalls durch die Pflegekasse unterstützt wird.
Welche Rolle spielen Hausärzte beim Antrag auf einen Pflegegrad?
Hausärzte liefern wichtige medizinische Unterlagen, Atteste und Diagnosen. Diese sind für die Begutachtung durch den MD oder Medicproof von großer Bedeutung und sollten dem Antrag möglichst frühzeitig beigefügt werden.
Muss ich als Angehöriger spezielle Schulungen machen?
Nein, aber es wird dringend empfohlen. Pflegekassen bieten als Pflegeleistung auch kostenlose Pflegekurse an – insbesondere bei Pflegegrad 5 sind Kenntnisse zu Lagerung, Hygiene und Kommunikation enorm wichtig.
Wer haftet, wenn bei der häuslichen Pflege ein Unfall passiert?
Pflegende Angehörige sind durch die Pflegeversicherung gesetzlich unfallversichert. Der Schutz gilt für die Pflegetätigkeit selbst, aber auch für Wege zur Pflegeperson oder zu Behörden. Haftung für Schäden am Pflegebedürftigen, zum Beispiel, wenn dieser fallengelassen wird, sind hier nicht abgedeckt. Hier greift die private Haftpflichtversicherung. Aber natürlich kann das von Fall zu Fall unterschiedlich sein, Sie sollten sich also gut informieren und absichern.
Quellen
[1] Prozent., 5. „Neue Leistungsbeträge für Pflegeleistungen ab 1. Januar 2025“. Bund.de, https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/Pflegeleistungen_ab_2025.pdf?__blob=publicationFile&v=1#:~:text=Pflegegrad%204%201,200%2C00%20Euro. Zugegriffen 17. April 2025.
[2] „Fristen bei der Pflegekasse: So schnell muss die Versicherung reagieren“. Verbraucherzentrale.de, https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/fristen-bei-der-pflegekasse-so-schnell-muss-die-versicherung-reagieren-21557. Zugegriffen 17. April 2025.
[3] „Vorübergehende vollstationäre Kurzzeitpflege“. BMG, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick/voruebergehende-vollstationaere-kurzzeitpflege.html. Zugegriffen 23. April 2025.
[4] „Urlaubsvertretung (Verhinderungspflege)“. BMG, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html. Zugegriffen 23. April 2025.
[5] „Gemeinsamer Jahresbetrag“. Aok.de, https://www.aok.de/gp/pflegereform/gemeinsamer-jahresbetrag. Zugegriffen 23. April 2025.
[6] „Familienpflegezeit“. BMFSFJ, https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/aeltere-menschen/hilfe-und-pflege/die-familienpflegezeit-75714. Zugegriffen 23. April 2025.
[7] „Pflege von Angehörigen lohnt sich auch für die Rente“. Deutsche Rentenversicherung, 30. April 2022, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Angehoerige-pflegen/angehoerige-pflegen_node.html.
[8] „Soziale Absicherung für Pflegepersonen“. BMG, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick/soziale-absicherung-fuer-pflegepersonen.html. Zugegriffen 23. April 2025.