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Treppenlift-Förderrechner: Zuschüsse für Treppenlifte berechnen [2025]

Zuletzt aktualisiert: 16. Januar 2025
Lesedauer: 27 Minuten
© Thananat / istockphoto.com

Treppenlift-Förderrechner

Wie kann eine Förderung für Treppenlifte berechnet werden?

Die Berechnung einer Förderung für Treppenlifte basiert auf der Kombination verschiedener Förderprogramme und Eigenmittel. Dabei gehen Sie folgendermaßen vor:
  1. Gesamtkosten vor der Anschaffung ermitteln: Beginnen Sie mit dem Errechnen der Kosten für den Lift an der Treppe, einschließlich der Installation und etwaiger baulicher Anpassungen. Diese bilden die Grundlage für Ihre Förderanträge.
  2. Integrieren Sie bekannte Fördermöglichkeiten: Informieren Sie ich bereits im Vorfeld gut, welche Fördermöglichkeiten Ihnen persönlich für Ihren Lift zur Verfügung stehen und wenn möglich, kombinieren Sie diese. 

Bleibt bei Ihrer Berechnung für die wohnumfeldverbessernde Maßnahme ein Eigenanteil, dann müssen Sie diesen selbst finanzieren. Dieser Betrag kann entweder direkt durch Eigenmittel gedeckt oder über weitere Finanzierungsmöglichkeiten wie Darlehen oder Kredite aufgebracht werden.

So funktioniert der Treppenlift-Förderrechner

Um unseren Treppenlift-Förderrechner optimal zu nutzen, empfehlen wir Ihnen, vorab zu prüfen, ob Ihnen ein Pflegegrad zuerkannt wurde. Falls dies der Fall ist, geben Sie bitte den entsprechenden Pflegegrad an, da die Pflegekassen bereits ab Pflegegrad 1 Förderungen gewähren. Ebenso wichtig ist die Anzahl der pflegebedürftigen Personen in Ihrem Haushalt, da sich die Förderung dadurch sogar vervielfachen kann. Darüber hinaus vergeben viele Bundesländer zusätzliche Zuschüsse oder Förderkredite. Daher sollten Sie Ihr Bundesland angeben, da in manchen Regionen, wie beispielsweise Baden-Württemberg, auch geplante Maßnahmen eine Rolle spielen können. Nachdem Sie die geschätzten Kosten für den Treppenlift eingegeben haben, ermittelt der Rechner für Sie die maximal mögliche Fördersumme. Bitte beachten Sie dabei, dass spezifische Bedingungen, wie etwa die Voraussetzungen für Landeszuschüsse, ebenfalls Einfluss auf die endgültige Förderung haben können.

HINWEIS ZU DEM SANIMIO FÖRDERRECHNER:
Alle Angaben im Förderrechner basieren auf sorgfältiger Recherche und berücksichtigen den Stand der Förderprogramme bis Dezember 2024. Für zusätzliche Sicherheit empfehlen wir, die Ergebnisse bei den zuständigen Stellen zu überprüfen.


Treppenlift Förderung: Zuschüsse im Überblick [2025]

Ende 2023 waren in Deutschland fast 6 Millionen Menschen pflegebedürftig, 90 Prozent wurden zu Hause versorgt. (1) Der Einbau eines Treppenlifts ist dabei oft eine unverzichtbare Maßnahme, um Mobilität und Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden zu erhalten. Ob altersbedingt, durch eine Behinderung oder nach einem Unfall – die damit verbundenen Kosten stellen viele Menschen vor eine finanzielle Herausforderung. Glücklicherweise gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, die den Einbau eines Treppenlifts erheblich erleichtern können. Doch welche Förderprogramme kommen in Frage? Und wie lassen sie sich am besten kombinieren, um die Kosten möglichst gering zu halten?

Alles auf einen Blick:

  • Die KfW bietet zinsgünstige Kredite für Barrierereduzierung. Für den Investitionszuschuss 455-B stehen alllerdings seit Anfang 2025 keine Mittel mehr zur Verfügung. 
  • Pflegekassenzuschüsse belaufen sich auf bis zu 4.180 Euro pro Person mit Pflegegrad und können bis zu 16.720 Euro pro Haushalt kombiniert werden.
  • Regionale Programme ermöglichen individuelle Förderungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die je nach Bundesland variieren.
  • Treppenlifte können steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
  • Die Berufsgenossenschaft und Unfallversicherung unterstützen bei beruflichen oder unfallbedingten Einschränkungen. In manchen Fällen greift auch das Sozialamt. 

Welche Fördermöglichkeiten gibt es bei Treppenliften?

Ein Treppenlift kann für Menschen mit eingeschränkter Mobilität den Alltag erheblich erleichtern und ein Stück Lebensqualität zurückgeben. Doch die Anschaffung eines solchen Hilfsmittels ist oft mit hohen Kosten verbunden. Viele wissen nicht, dass es zahlreiche Fördermöglichkeiten gibt, die die finanzielle Belastung erheblich verringern können – von Zuschüssen der Pflegekasse über staatliche Förderprogramme bis hin zu regionalen Initiativen. Folgende Optionen sollten Sie in Betracht ziehen: 

  • Pflegekasse: Bei anerkanntem Pflegegrad kann ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewährt werden – ab Pflegegrad 1. Der Zuschuss verändert sich nicht in der Höhe, gleichgültig, welchen Pflegegrad Sie haben.
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Über das Programm „Altersgerecht Umbauen“ können zinsgünstige Kredite für barrierefreie Umbaumaßnahmen beantragt werden – das gilt auch für die Anschaffung eines Treppenlifts.
  • regionale Förderprogramme: Einige Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderprogramme für barrierefreies Wohnen und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen an.
  • Finanzamt: Die Kosten für einen Lift an der Treppe können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
  • Berufsgenossenschaft: Nach einem Arbeitsunfall kann die Berufsgenossenschaft die Kosten für einen Treppenlift übernehmen.
  • Agentur für Arbeit: Wenn der Treppenlift zur beruflichen Wiedereingliederung notwendig ist, kann die Agentur für Arbeit Unterstützung bieten.
  • Sozialhilfe: Wenn keine anderen Kostenträger für die Barrierereduzierung infrage kommen und die finanzielle Situation es erfordert, kann das Sozialamt Unterstützung leisten.

Welche Kosten werden bei Förderprogrammen übernommen?

Die Förderung umfasst in der Regel:

  • Anschaffungskosten
  • Basiskosten für den Treppenlift
  • Einbauskosten wie Montage, Anpassung und technische Integration.

Auch bauliche Anpassungen und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie Änderungen an Treppenhäusern, Türen oder Wänden können gefördert werden. Zusätzlich sind spezielle Funktionen, etwa Plattformen oder Steuerungssysteme für Rollstühle, häufig in den Fördermaßnahmen enthalten.

Wer sich nicht frühzeitig und umfassend informiert, läuft Gefahr, finanzielle Unterstützung zu verpassen. Eine kompetente Beratung hilft, die richtigen Anträge zu stellen, Fristen einzuhalten und individuell passende Förderungen zu identifizieren. Damit wird der Weg zu mehr Barrierefreiheit nicht nur leichter, sondern auch bezahlbarer.



Förderung durch die Pflegekasse bei Pflegegrad

Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten, wenn der Treppenlift als Hilfsmittel zur Verbesserung der Mobilität anerkannt wird. Voraussetzungen sind:

  1. Ein Pflegegrad muss nachgewiesen sein (mindestens Pflegegrad 1).
  2. Der Treppenlift muss zur Verbesserung des Wohnumfeldes beitragen und die Mobilität der pflegebedürftigen Person fördern.
  3. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) muss die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigen.
  4. Der Einsatz eines Treppenlifts oder Sitzlifts muss durch das persönliche Krankheitsbild sowie die Wohnsituation erforderlich sein.
  5. Die Pflegekasse muss der Maßnahme zustimmen, bevor der Treppenlift bestellt und eingebaut wird.
  6. Der Treppenlift muss wesentliche Wohnräume, wie das Bade- oder Schlafzimmer, erschließen und somit Barrierefreiheit garantieren.

Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben und sich fragen, ob Ihnen oder dem betroffenen Angehörigen einer zusteht, dann nutzen Sie für eine erste Einschätzung unseren kostenlosen Pflegegradrechner. Der Rechner basiert auf den offiziellen Richtlinien und bezieht alle sechs Module des Begutachtungsverfahrens mit ein. Dabei werden die Module mit derselben Gewichtung in die Berechnung einbezogen wie bei einem professionellen Gutachten.

Wie hoch fällt der Zuschuss der Pflegekasse bei einem Pflegegrad aus?

Die Pflegekasse gewährt seit 2025 einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person mit Pflegegrad für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, wie den Einbau eines Treppenlifts. Dieser Zuschuss ist ein einmaliger Betrag und dient dazu, die Mobilität und Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person im eigenen Zuhause zu unterstützen.

Wenn mehrere Anspruchsberechtigte mit einem anerkannten Pflegegrad im selben Haushalt leben, kann sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 Euro pro Haushalt summieren. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn in einer Familie mehrere pflegebedürftige Personen denselben Wohnraum teilen und alle von einer Maßnahme wie dem Treppenlift profitieren.

1. Beispiel: einfache Maßnahme

Eine Einzelperson mit Pflegegrad 2 beantragt den Zuschuss für den Einbau eines Treppenlifts. Die Gesamtkosten betragen 3.500 Euro. 

PostenBetrag
Gesamtkosten3.500 Euro
beantragter Zuschuss3.500 Euro
tatsächlicher Zuschuss3.500 Euro 

In diesem Fall deckt die Pflegekasse die vollen 3.500 Euro ab, da die Kosten unter der maximalen Fördersumme von 4.180 Euro liegen.

2. Beispiel: Treppenlift mit höheren Kosten

Eine Person mit Pflegegrad 3 plant den Einbau eines Treppenlifts mit Gesamtkosten von 6.500 Euro. Da der Zuschuss auf 4.180 Euro pro Person begrenzt ist, muss ein Eigenanteil übernommen werden.

PostenBetrag
Gesamtkosten6.500 Euro
beantragter Zuschuss6.500 Euro
tatsächlicher Zuschuss4.180 Euro (Fördergrenze erreicht)
Eigenanteil2.320 Euro

In diesem Fall beträgt der Zuschuss der Pflegekasse 4.180 Euro und die verbleibenden 2.320 Euro müssen aus eigener Tasche gezahlt werden.



Wie beantragen Sie den Zuschuss durch die Krankenkasse oder Pflegeversicherung?

1. Voraussetzungen prüfen:
Bevor Sie den Antrag stellen, überprüfen Sie, ob die Grundvoraussetzungen erfüllt sind. Fragen Sie sich, ob mindestens Pflegegrad 1 vorhanden ist und ob die Maßnahme notwendig ist, um die Mobilität und Selbstständigkeit zu verbessern und das Wohnumfeld barrierefrei zu gestalten.

2. Kostenvoranschlag einholen:
Lassen Sie sich von einem Fachhändler oder Treppenlift-Anbieter einen detaillierten Kostenvoranschlag für die Barrierereduzierung erstellen. Dieser ist eine zentrale Voraussetzung für den Antrag bei der Pflegekasse. Fordern Sie idealerweise mehrere Angebote an, um die Preise zu vergleichen.

3. Ärztliches Attest einholen:
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt bestätigen, dass der Treppenlift aufgrund Ihres Gesundheitszustands notwendig ist. Dieses Attest dient der Pflegekasse als Grundlage, um die Maßnahme zu bewerten.

4. Antrag bei der Pflegekasse stellen:
Reichen Sie den Antrag auf Kostenübernahme schriftlich bei Ihrer Pflegekasse ein. In den meisten Fällen reicht ein formloses Schreiben aus, in dem Sie:

  • den Pflegegrad angeben, 
  • die geplante Maßnahme (Einbau des Treppenlifts) beschreiben und 
  • den Kostenvoranschlag sowie das ärztliche Attest als Anlagen beifügen.

Einige Pflegekassen bieten hierfür auch Online-Formulare oder spezifische Antragsvorlagen auf ihren Webseiten an.

5. Prüfung durch die Pflegekasse:
Die Pflegeversicherung leitet Ihren Antrag an den MDK (vllt hier ausschreiben?) weiter, der die Notwendigkeit und Angemessenheit der Maßnahme prüft. Der MDK kann unter Umständen einen Hausbesuch durchführen, um die Wohnsituation und den Bedarf zu bewerten. 

6. Genehmigung abwarten:
Sobald die Pflegekasse Ihren Antrag geprüft hat, erhalten Sie einen Bescheid. Bei Genehmigung wird Ihnen der Zuschuss in Höhe von bis zu 4.180 Euro pro Person mit Pflegegrad gewährt.

7. Treppenlift bestellen und einbauen lassen:
Erst nach der schriftlichen Zusage der Pflegekasse sollten Sie den Einbau des Treppenlifts in Auftrag geben. Wichtig: Ohne vorherige Genehmigung kann die Kostenübernahme für die Anschaffung abgelehnt werden.

8. Rechnungen einreichen:
Nach dem Einbau des Lifts an der Treppe reichen Sie die endgültige Rechnung bei der Pflegekasse ein. Der Zuschuss wird Ihnen im Anschluss direkt auf Ihr Konto überwiesen.

UNSER TIPP:
Sollten Sie doch Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, bietet Ihre Pflegekasse oft eine persönliche Beratung an. Alternativ können auch Treppenlift-Anbieter helfen, den Antrag korrekt auszufüllen und einzureichen.


Kredit bei der KfW beantragen für barrierefreies Umbauen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet im Rahmen des Kredites 159 – Altersgerecht Umbauen die Möglichkeit, eines Förderkredites zu günstigen Bedingungen. Ein Treppenlift fällt unter die Maßnahmen zur Barrierereduzierung, Förderbereich 3 (Überwindung von Treppen und Stufen). Um den KfW-Förderkredit für den Einbau eines Treppenlifts zu erhalten, müssen allerdings bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Diese richten sich nach den Vorgaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau und sind entscheidend für eine erfolgreiche Beantragung. Bitte beachten Sie hierbei, dass sich die Förderlandschaft sehr schnell ändern kann. Informieren Sie sich also am besten direkt vor der Beantragung noch einmal direkt auf der Seite der KfW.

VoraussetzungBeschreibung
Einreichung eines Kostenvoranschlags
  • Ein detaillierter Kostenvoranschlag für den Treppenlift muss vorgelegt werden, bevor der Antrag gestellt wird.
rechtzeitige Antragstellung
  • Der Zuschuss muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen beantragt werden, da nachträgliche Anträge nicht akzeptiert werden.
Kombination mit anderen Förderungen
  • Eine Kombination mit anderen Förderungen, wie dem Pflegekassenzuschuss, ist möglich, sofern sie sich auf unterschiedliche Maßnahmen beziehen.
Einhaltung bestimmter Standards
  • Der Umbau muss den Anforderungen des jeweiligen Programms entsprechen, um förderfähig zu sein.

Welche Maßnahmen sind bei der KfW förderfähig?

Der Förderkredit „Altersgerecht Umbauen“ bietet attraktive Konditionen für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Verbesserung des Einbruchschutzes. Mit einem effektiven Jahreszins ab 2,51 Prozent können Sie bis zu 50.000 Euro finanzieren, unabhängig von Ihrem Alter. Dieses Angebot richtet sich an alle, die ihre Wohnung barrierefreier gestalten oder sich besser vor Einbruch schützen möchten. Darüber hinaus kann der Kredit auch für den Kauf von bereits umgebautem Wohnraum genutzt werden. Die Vergabe der Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, ein rechtlicher Anspruch besteht jedoch grundsätzlich nicht.

  • Aufzugs­anlage einbauen oder nachrüsten
  • Senkrechtlifte bzw. Homelifte 
  • Hebelifte bzw. Deckenlifte
  • Plattformlifte
  • Optimierung der Treppen wie das Anbringen von Handläufen
  • Anlegen von Rampen für Rollstühle
ACHTUNG:
Den Investitionszuschuss 455-B (Barrierereduzierung) können Sie seit Anfang 2025 nicht mehr beantragen. Laufende und bisher ein­gegangene, voll­ständige An­träge werden von der KfW noch be­arbeitet und bei Vorliegen der Förder­voraus­setzungen sowie in Ab­hängigkeit der noch zur Verfügung stehenden Bundes­mittel auch ausgezahlt.

Altersgerecht umbauen: Welche regionalen Förderprogramme für Treppenlifte gibt es in Deutschland?

Jedes Bundesland bietet individuelle Fördermöglichkeiten für Treppenlifte. Diese ergänzen die KFW-Förderung und können teilweise sogar miteinander kombiniert werden. Hier die wichtigsten Details:

BundeslandFörderungsdetails
Bayern
  • bis zu 10.000 Euro als leistungsfreies Darlehen für barrierefreie Umbauten, insbesondere für Menschen mit Behinderung
  • die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge
Brandenburg
  • Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der Kosten für barrierefreie Maßnahmen, inkl. Treppenlifte, max. 14.000 Euro pro Wohneinheit
Hessen
  • Zuschuss bis zu 6.500 Euro für Treppenlifte durch die WI-Bank im Rahmen des Programms „Behindertengerechter Umbau“
  • es gibt unterschiedliche Maximalbeträge für andere Maßnahmen
Thüringen
  • Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm – ThüBaFF: Die Fördermittel für 2024/2025 sind komplett ausgeschöpft
Bremen
  • Annuitätendarlehen bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit für altersgerechte Umbauten über die BAB-Förderbank
  • Sie können eine kostenlose Fördermittelberatung in Anspruch nehmen, die zum Beispiel auch KfW-Kredite umfasst
Hamburg
  • IFB Hamburg bietet Zuschüsse zwischen 3.000 und 20.000 Euro für barrierefreie Umbauten
Mecklenburg-Vorpommern
  • Zuschüsse bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 15.000 Euro) für Treppenlifte und Barriereabbau
Niedersachsen
  • über die NBank günstige Kredite für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • zudem Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro für Menschen mit Behinderung
Nordrhein-Westfalen
  • bei barrierefreier Wohnanpassungen gibt es zinsgünstige Darlehen bis 150.000 Euro und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent mit festen Zinsen für die gesamte Laufzeit von bis zu 35 Jahren über das Programm NRW.BANK
Rheinland-Pfalz
  • Darlehen und Tilgungszuschüsse bis zu 25 Prozent für barrierefreie Maßnahmen durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Sachsen
  • die Antragstellung für die Förderung von SAB ist nicht mehr möglich, da die verfügbaren Mittel für das Kalenderjahr 2024 aufgrund hoher Nachfrage ausgeschöpft sind
  • neue Informationen zur Antragstellung im Jahr 2025 erfahren Sie beizeiten auf der Website der SAB
Sachsen-Anhalt
  • die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet aus den Mitteln des „Fonds Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt“ zinsgünstige Darlehen zur langfristigen Finanzierung von Maßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden an
  • diese Annuitätendarlehen können bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs beantragt werden, wobei pro Wohneinheit maximal 50.000 Euro zur Verfügung stehen
Baden-Württemberg
  • Die L-Bank bietet beim Umbau gebrauchter Immobilien ein Darlehen bis zu 50.000 Euro mit günstigen Zinsen bei zehn Jahren Laufzeit und zusätzlich einen Zuschuss von drei Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 Euro, bei vollständiger Umsetzung der DIN 18040-2.
Saarland
  • das Förderprogramm richtet sich an Personen ab 60 Jahren sowie an Menschen mit Gehbehinderungen oder einem anerkannten Pflegegrad
  • es sind Zuschüsse bis zu 7.500 Euro für barrierefreie Umbauten möglich, wobei bestimmte Einkommensgrenzen einzuhalten sind
  • Eventuell haben Sie die Möglichkeit, über die Saarländische Investitions- und Kreditbank (SIKB AG) eine Förderung zu erhalten
Berlin
  • in Berlin werden keine speziellen Zuschüsse gewährt
  • Sie können sich aber in Einzelfällen bei der Investitionsbank Berlin erkundigen
Schleswig-Holstein
  • Schleswig-Holstein fördert öffentliche Projekte zum Abbau von Barrieren stark, im privaten Bereich muss man hier aber auf die Förderung durch Krankenkassen etc. zurückgreifen

Es ist wichtig zu beachten, dass Förderprogramme sich innerhalb kürzester Zeit ändern können und es ratsam ist, sich direkt bei den zuständigen Landesbehörden oder Förderbanken über die aktuellen Bedingungen und mögliche Anforderungen an zusätzliche barrierefreie Umbauten zu informieren. Auch ist es sinnvoll, sich noch einmal konkret bei den einzelnen Städten und Gemeinden zu erkundigen. Oftmals gibt es konkrete Fördertöpfe vor Ort. 

Wie stelle ich den Antrag für regionale Förderungen?

Die Beantragung regionaler Förderungen erfolgt in mehreren Schritten, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. So können Sie vorgehen: 

  1. Verfügbarkeit prüfen: Kontaktieren Sie die zuständigen Wohnraumförderstellen oder Förderbanken Ihrer Region, um herauszufinden, ob Fördermittel für Treppenlifte aktuell bereitstehen.
  2. Förderbedingungen klären: Informieren Sie sich über die genauen Anforderungen, wie Einkommensgrenzen, Zielgruppen (beispielsweise Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Behinderung) und die förderfähigen Maßnahmen.
  3. Kombinationsmöglichkeiten prüfen: Klären Sie, ob die regionale Förderung mit anderen Programmen, etwa der Pflegekasse oder KfW-Förderung, kombiniert werden kann. Dies erhöht die Fördermöglichkeiten und reduziert den Eigenanteil.
  4. Antragsfristen beachten: Viele regionale Programme haben begrenzte Mittel und spezifische Fristen. Stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig, bevor die Budgets ausgeschöpft sind.
  5. Unterlagen vorbereiten: Reichen Sie die geforderten Nachweise ein, darunter:
    • detaillierte Kostenvoranschläge des Treppenlift-Anbieters
    • technische Beschreibungen der geplanten Maßnahme
    • Nachweise über Einkommensgrenzen oder Pflegegrad, falls erforderlich
  6. Antrag einreichen: Senden Sie die Unterlagen vollständig und rechtzeitig an die zuständige Stelle. Oft erfolgt die Bearbeitung schneller, wenn alle erforderlichen Dokumente von Beginn an vorliegen.


Wann ist der Treppenlift steuerlich absetzbar?

Ein Treppenlift ist steuerlich absetzbar, sofern er als medizinisch notwendig anerkannt wird. Die Anerkennung der Kosten hängt davon ab, ob die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung eingestuft werden können. Die medizinische Notwendigkeit muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, und das Finanzamt prüft, ob die Ausgaben die zumutbare Eigenbelastung des Steuerpflichtigen übersteigen.

Was genau kann steuerlich geltend gemacht werden?

Die Gesamtkosten des Treppenlifts können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angesetzt werden. Dazu gehören:

  • Anschaffungskosten für den Treppenlift.
  • Installationskosten, einschließlich baulicher Anpassungen.
  • Wartungskosten, sofern sie nach dem Einbau regelmäßig anfallen.

Wie und wo erfolgt die steuerliche Absetzung?

Die Kosten für den Treppenlift werden in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen der Einkommensteuererklärung eingetragen. (2) Voraussetzung ist, dass die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird, deren Höhe vom Einkommen, Familienstand und der Kinderzahl abhängt. Alle relevanten Belege, wie Rechnungen und ärztliche Atteste, sollten sorgfältig aufbewahrt und bei Bedarf dem Finanzamt vorgelegt werden. Eine genaue Berechnung der abzugsfähigen Beträge kann ein Steuerberater unterstützen.

Welche Unterstützung bieten Berufsgenossenschaften für Treppenlifte?

Berufsgenossenschaften können die Kosten für einen Treppenlift übernehmen, wenn dieser im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit erforderlich ist. Ziel der Unterstützung ist es, die Mobilität und Selbstständigkeit der betroffenen Person wiederherzustellen, um die Rückkehr in den Alltag oder ins Berufsleben zu erleichtern.

Voraussetzungen für die Unterstützung:

  1. Arbeitsunfall oder Berufskrankheit: Der Bedarf muss aus einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit resultieren.
  2. Medizinische Notwendigkeit: Ein ärztliches Gutachten muss bestätigen, dass der Lift für die Mobilität und den Alltag erforderlich ist.
  3. Zweck der Maßnahme: Der Treppenlift muss dazu beitragen, die Wohnsituation anzupassen und barrierefrei zu gestalten, um die Selbstständigkeit zu fördern.

Welche Voraussetzungen gelten für die Unterstützung durch die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung unterstützt Betroffene finanziell, wenn ein Treppenlift notwendig wird, um die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu bewältigen. In der folgenden Übersicht finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen für die Beantragung der Kostenübernahme:

VoraussetzungBeschreibung
Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
  • die Maßnahme muss aus den Folgen eines anerkannten Arbeits- beziehungsweise Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit resultieren
medizinische Notwendigkeit
  • ein ärztliches Gutachten muss bestätigen, dass der Treppenlift notwendig ist, um Ihre Mobilität und Ihren Alltag zu erleichtern
Ziel der Maßnahme
  • der Treppenlift muss die Wohnsituation barrierefrei gestalten und Ihre Selbstständigkeit fördern
Genehmigung vor Einbau
  • Sie müssen den Antrag vor der Beauftragung und Installation des Treppenlifts bei Ihrer Unfallversicherung genehmigen lassen

Wann werden Zuschüsse für Treppenlifte genehmigt?

Zuschüsse für Treppenlifte werden in der Regel genehmigt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bereits erwähnt wurden Zuschüsse durch die Pflegekasse (mindestens Pflegegrad 1), KfW-Förderungen für barrierefreie Umbauten und Unterstützung durch die Berufsgenossenschaft bei beruflich bedingten Einschränkungen. Zusätzlich gibt es weitere, weniger bekannte Möglichkeiten: 

1. Förderung für Kinder mit Behinderungen: Wenn der Treppenlift für ein minderjähriges Kind mit einer Behinderung benötigt wird, bieten Krankenkassen oder Stiftungen spezielle Fördermöglichkeiten unabhängig von einem Pflegegrad.

2. Zuschüsse durch Integrationsämter: Integrationsämter fördern den Einbau von Treppenliften, wenn dieser für Menschen mit Behinderungen notwendig ist, um Wohnräume oder Arbeitsplätze zugänglich zu machen.

3. Zusatzversicherungen: Private Pflegezusatz- oder Unfallversicherungen können je nach Vertragsbedingungen Leistungen für Treppenlifte erbringen, insbesondere wenn die Maßnahme infolge eines Unfalls notwendig ist.

4. Förderung bei Neubauten: Regionale Programme und Zuschüsse unterstützen barrierefreie Neubauten, bei denen Treppenlifte direkt in die Planung und Baukosten integriert werden können – oft auch dann, wenn (noch) keine Einschränkung der Mobilität vorliegt. Hier geht es darum, vorausschauend zu bauen. Möchten Sie die Immobilie vermieten, profitieren Sie doppelt: Denn eine alters- beziehungsweise behindertengerechte Wohnung bringt Vorteile bei der Suche nach geeigneten Mietern. 

5. Förderung durch gemeinnützige Organisationen: Organisationen wie Aktion Mensch oder die Deutsche Stiftung für Menschen mit Behinderungen bieten ebenfalls Hilfe, besonders bei finanziellen Engpässen der Betroffenen.

6. Erstattung durch Haftpflichtversicherungen: Wenn ein Treppenlift aufgrund eines durch Dritte verursachten Unfalls erforderlich ist, kann die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten übernehmen.

GUT ZU WISSEN:
Gebrauchte Treppenlifte können ebenfalls gefördert werden. Auch hier sollten Sie sich vor dem Kauf gut informieren.


Diese 5 Dinge sollten Sie beachten

  1. Förderung durch private Stiftungen nutzen: Gemeinnützige Stiftungen wie Aktion Mensch oder die Deutsche Behindertenhilfe bieten finanzielle Unterstützung für Treppenlifte, insbesondere für Familien mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten oder Kinder mit Behinderungen.
  2. kirchliche Unterstützung prüfen: Einige kirchliche Organisationen oder Gemeinden fördern barrierefreie Umbauten, einschließlich Treppenliften, für Gemeindemitglieder in besonderen Lebenssituationen.
  3. Crowdfunding als Option in Betracht ziehen: Plattformen wie GoFundMe oder Betterplace können eine Möglichkeit sein, finanzielle Mittel für einen Treppenlift zu sammeln.
  4. Zuschüsse bei Rückkehr aus der Reha beantragen: Im Rahmen der Entlassplanung aus einer Rehabilitationseinrichtung können Fördermittel für einen Treppenlift beantragt werden, um die Mobilität zu Hause zu erleichtern.
  5. Unfallkassen bei schulischen Anforderungen einbinden: Wenn ein Treppenlift notwendig ist, damit ein Kind mit Behinderung an schulischen Aktivitäten oder Ausflügen teilnehmen kann, kann die Unfallkasse eine finanzielle Unterstützung gewähren.

Fazit

Die Förderung von Treppenliften bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, um die finanzielle Belastung zu reduzieren. Durch die Kombination von KfW-Krediten, Pflegekassenzuschüssen und regionalen Programmen können erhebliche Einsparungen erzielt werden. Mit sorgfältiger Planung und rechtzeitiger Antragstellung lassen sich die besten Fördermöglichkeiten ausschöpfen.

Treppenlift Förderungen: Häufig gestellte Fragen

Gibt es Unterstützung durch Arbeitgeber für den Einbau eines Treppenlifts?

Ja, in bestimmten Fällen kann Ihr Arbeitgeber finanzielle Unterstützung für den Einbau eines Treppenlifts gewähren. Dies ist vor allem dann möglich, wenn der Treppenlift für den Zugang zu einem Homeoffice erforderlich ist. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeitsplatz, auch im häuslichen Bereich, den Bedürfnissen der Beschäftigten anzupassen, wenn dies arbeitsrechtlich oder gesundheitlich notwendig ist. Wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung, um mehr über mögliche Förderungen zu erfahren.

Unterstützt die Deutsche Rentenversicherung den Einbau eines Treppenlifts? 

Die Deutsche Rentenversicherung fördert den Einbau eines Treppenlifts, wenn dieser zur beruflichen Wiedereingliederung nach einem Unfall oder einer Erkrankung notwendig ist. Die Förderung wird im Rahmen der sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) gewährt. Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Rentenversicherung und legen Sie Nachweise über die Notwendigkeit des Treppenlifts vor.

Können lokale Behindertenbeauftragte bei der Förderung eines Treppenlifts helfen?

Behindertenbeauftragte Ihrer Gemeinde oder Stadt können eine wertvolle Anlaufstelle sein. Sie bieten Beratung zu regionalen Fördermöglichkeiten und vermitteln bei Bedarf an geeignete Stellen oder Organisationen. Oft können sie auch bei der Antragstellung behilflich sein. Kontaktieren Sie das Rathaus oder die Gemeinde, um den Ansprechpartner in Ihrer Region zu finden.

Gibt es Spendenaktionen, die Treppenlifte finanzieren? 

Ja, gemeinnützige Organisationen oder lokale Initiativen organisieren oft Spendenaktionen, um Menschen mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten zu helfen. Solche Aktionen können besonders bei akuten Notsituationen eine Unterstützung bieten. Fragen Sie bei sozialen Projekten und lokalen Vereinen nach oder informieren Sie sich über entsprechende Plattformen, ob es für Sie passende Angebote gibt.

Können Mehrgenerationenhäuser Zuschüsse für Treppenlifte erhalten?

Ja, in einigen Bundesländern gibt es spezielle Förderprogramme für barrierefreie Anpassungen in Mehrgenerationenhäusern. Diese Programme zielen darauf ab, den Wohnkomfort und die Mobilität für alle Generationen zu verbessern. Wenden Sie sich an die zuständige Wohnraumförderstelle Ihres Bundeslandes, um mehr über die Voraussetzungen zu erfahren.

Gibt es Sonderkonditionen durch Kooperationen mit Treppenlift-Anbietern? 

Viele Treppenlift-Anbieter arbeiten mit Banken oder Förderstellen zusammen, um Sonderkonditionen anzubieten. Dazu gehören beispielsweise zinsfreie Finanzierungsmodelle oder Rabatte auf den Kaufpreis. Erkundigen Sie sich direkt bei den Herstellern nach aktuellen Angeboten und möglichen Kooperationen.

Können Nachbarschaftsvereine oder Sozialverbände bei der Finanzierung eines Treppenlifts helfen? 

In vielen Gemeinden bieten Nachbarschaftsvereine oder Sozialverbände Unterstützung bei der Finanzierung oder Installation von Treppenliften an. Diese Hilfe richtet sich oft an Senioren oder Menschen mit Behinderungen, die in finanziellen Schwierigkeiten sind. Informieren Sie sich bei lokalen Vereinen oder Sozialstellen über mögliche Hilfsangebote.

Werden energieeffiziente Treppenlifte gefördert? 

Ja, Treppenlifte mit energieeffizienten Technologien, wie regenerativem Bremsen oder besonders niedrigem Stromverbrauch, können im Rahmen von Energieeffizienzprogrammen gefördert werden. Diese Zuschüsse sind oft regional verfügbar und können zusätzlich zu anderen Förderungen beantragt werden.

Quellen

(1) „5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023“. Statistisches Bundesamt, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_478_224.html. Zugegriffen 16. Januar 2025. 

(2) Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. „Treppenlift von der Steuer absetzen“. Vlh.de, Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., 30. August 2024, https://www.vlh.de/wohnen-vermieten/eigentum/treppenlift-von-der-steuer-absetzen.html. Zugegriffen 16. Januar 2025.