Zur Lebensqualität gehört nicht nur die Fähigkeit, den Alltag selbstständig zu bewältigen, sondern auch die sogenannte „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“. Das bedeutet, dass Menschen – unabhängig von Alter oder Einschränkungen – die Möglichkeit haben sollen, am öffentlichen Leben teilzunehmen: etwa beim Einkaufen, beim Friseurbesuch, bei Freizeitaktivitäten oder kulturellen Veranstaltungen. Für viele ältere oder behinderte Menschen ist dafür ein Rollstuhl unverzichtbar, denn er sichert Mobilität und ein Stück Unabhängigkeit. Besonders ein elektrischer Rollstuhl bietet große Vorteile gegenüber einem manuellen Modell: Er entlastet körperlich, ermöglicht längere Wege und bewältigt auch unebenes Gelände – ein klarer Gewinn an Freiheit im Alltag. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für einen E-Rollstuhl. Dies kann in Form eines vollständigen Kostenersatzes, eines Zuschusses oder auch über Leasing- oder Mietmodelle geschehen – vorausgesetzt, die medizinische Notwendigkeit ist nachgewiesen.
- Was ist ein elektrischer Rollstuhl?
- Welche elektrischen Rollstühle zahlt die Krankenkasse?
- Wer hat Anspruch auf einen E-Rollstuhl bei der Krankenkasse?
- Welche Rolle spielt der behandelnde Arzt im Antragsprozess für den E-Rollstuhl?
- Wie beantrage ich einen E-Rollstuhl bei meiner Krankenkasse?
- Wie kann ich mich bei Fragen oder Problemen während des Antragsprozesses unterstützen lassen?
- Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf einen E-Rollstuhl abgelehnt wird?
- Nach der Genehmigung der Krankenkasse: In 3 Schritten zum Elektrorollstuhl
- Elektrorollstuhl von der Krankenkasse: Welche Zusatzkosten können auf mich zukommen?
- Wie oft kann ich einen E-Rollstuhl beantragen oder wechseln?
- Welche Alternativen gibt es, falls die Krankenkasse den E-Rollstuhl nicht genehmigt?
- Fazit
- Quellen
Alles auf einen Blick:
- Ein elektrischer Rollstuhl kann ein aktiveres selbstbestimmtes Leben bedeuten. Er ist leichter zu handhaben als ein normaler Rollstuhl und bietet mehr Barrierefreiheit.
- Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen elektrischen Rollstuhl nur dann, wenn er aus medizinischer Sicht notwendig ist.
- Bei Genehmigung des Antrages übernimmt die Kasse entweder die vollen Kosten, gibt Zuschüsse oder stellt leihweise ein geeignetes Modell.
- Neben den Krankenkassen selbst können Sie sich mit Fragen rund um den E-Rollstuhl an Patientenberatungen oder Sozialdienste wenden.
- Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Achten Sie hierbei auf die im Bescheid genannten Fristen.
Was ist ein elektrischer Rollstuhl?
Ein elektrischer Rollstuhl, auch als E-Rollstuhl bekannt, ist ein motorisiertes Hilfsmittel, das Menschen mit eingeschränkter Mobilität eine selbstständige Fortbewegung ermöglicht. Im Gegensatz zu einem manuellen Rollstuhl, der durch eigene Muskelkraft bewegt wird, bietet der Elektrorollstuhl eine bequeme und einfache Handhabung durch einen Elektromotor und damit in vielen Fällen mehr Barrierefreiheit. Die Mobilitätshilfe ist besonders für Personen geeignet, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht in der Lage sind, einen manuellen Rollstuhl zu bedienen.
Wann übernimmt die Krankenkasse einen E-Rollstuhl?
Die Kostenübernahme für elektrische Rollstühle durch die Krankenkassen ist für viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ein zentrales Thema. Grundsätzlich übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten nur dann, wenn der E-Rollstuhl aus medizinischer Sicht notwendig ist. Das bedeutet: Es muss ein ärztliches Rezept vorliegen, das den Bedarf klar begründet. Der elektrische Rollstuhl darf dabei nicht nur den Alltag bequemer machen, sondern muss wesentlich zur Mobilität, Selbstständigkeit oder Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beitragen – beispielsweise, wenn ein herkömmlicher Rollstuhl aufgrund der körperlichen Einschränkungen nicht mehr ausreichend ist.
Die Krankenkasse prüft jeden Antrag sorgfältig und entscheidet auf Basis medizinischer Unterlagen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wird der Antrag genehmigt, übernimmt die Kasse entweder die vollen Kosten oder stellt ein geeignetes Modell leihweise zur Verfügung. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig ärztlich beraten zu lassen und gemeinsam mit dem Arzt und einem Sanitätshaus die individuell passende Lösung zu finden.
Ab welchem Pflegegrad bekommt man einen elektrischen Rollstuhl?
Ein elektrischer Rollstuhl kann für Menschen mit eingeschränkter Mobilität eine enorme Erleichterung im Alltag darstellen. Grundsätzlich können Personen ab Pflegegrad 2 einen Antrag auf einen elektrischen Rollstuhl stellen. In diesem Pflegegrad wird eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit in den Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt. Bei der Entscheidung spielen auch die individuellen Bedürfnisse und die Art der Behinderung eine entscheidende Rolle.
Welche elektrischen Rollstühle zahlt die Krankenkasse?
In der Regel werden Rollstühle übernommen, die bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören beispielsweise:
- medizinische Indikation: Der Rollstuhl muss für die Mobilität des Patienten erforderlich sein, etwa bei schweren Gehbehinderungen oder nach Operationen.
- spezielle Funktionen: Krankenkassen unterstützen in manchen Fällen auch Modelle, die über individuelle Anpassungen verfügen, wie zum Beispiel anpassbare Sitze und Steuerungen.
- Zubehör: Manchmal wird auch die Kostenübernahme für notwendiges Zubehör wie spezielle Sitze oder Halterungen in Betracht gezogen, wenn diese im individuellen Fall notwendig ist.
Es ist ratsam, sich im Vorfeld genau zu informieren und eventuell Rücksprache mit der Krankenkasse zu halten. Zudem kann es hilfreich sein, sich von einem Fachhändler oder einem Therapeuten beraten zu lassen, um das passende Modell zu finden, das den Anforderungen der Krankenkasse entspricht. So stehen Ihnen die besten Chancen, einen E-Rollstuhl erfolgreich zu beantragen.
Was steht im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen zum Elektrorollstuhl?
Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung listet unter der Produktgruppe 18 verschiedene Arten von Elektrorollstühlen und sogenannten Kranken- oder Behindertenfahrzeugen auf. Diese reichen von einfachen Modellen für den Innenbereich bis hin zu leistungsstarken Varianten für den Außeneinsatz oder den Straßenverkehr. Es gibt spezielle Rollstühle für Kinder, faltbare Modelle, Varianten mit Steh- oder Hebefunktion sowie selbstbalancierende Rollstühle und elektrische Zusatzantriebe.
Damit ein Elektrorollstuhl von der Krankenkasse übernommen wird, muss die versicherte Person gesundheitlich in der Lage sein, das Hilfsmittel sicher zu bedienen – eine sogenannte Fahreignung ist Voraussetzung. Für Fahrzeuge mit maximal 15 km/h ist keine Fahrerlaubnis notwendig. Bei Kindern gilt: Nur wenn ein handbetriebener Rollstuhl aufgrund der Behinderung nicht genutzt werden kann und der elektrische Antrieb sachgerecht bedienbar ist, kommt eine Versorgung infrage. Wichtig ist außerdem, dass eine geeignete, sichere und abschließbare Abstellmöglichkeit mit Stromanschluss am Einsatzort vorhanden ist. Im Verzeichnis sind nicht nur die Produktarten aufgeführt, sondern auch deren Anforderungen an Funktion, Sicherheit und Qualität – etwa zur Nutzungsdauer, Wiederverwendbarkeit oder den Informationen, die Hersteller und Sanitätshäuser bereitstellen müssen. Wer einen passenden E-Rollstuhl sucht, findet hier eine hilfreiche Orientierung, welche Modelle grundsätzlich erstattungsfähig sind und welche Bedingungen erfüllt sein müssen.
Wer hat Anspruch auf einen E-Rollstuhl bei der Krankenkasse?
Um einen elektrischen Rollstuhl bei der Krankenkasse beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich hat man Anspruch auf einen E-Rollstuhl, wenn eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird. Diese Notwendigkeit muss durch ein ärztliches Rezept oder eine Verordnung dokumentiert werden. Der behandelnde Arzt sollte dabei ausführlich darlegen, warum ein elektrischer Rollstuhl erforderlich ist, und die Einschränkungen der Mobilität des Patienten beschreiben.
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für den E-Rollstuhl, vorausgesetzt, dass der Antrag ordnungsgemäß gestellt wird. Hierzu ist es wichtig, einen Kostenvoranschlag von einem Sanitätshaus einzuholen, das den elektrischen Rollstuhl anbietet. In dem Antrag sollte die Hilfsmittelnummer des gewünschten Rollstuhls angegeben werden.
Zusätzlich ist zu beachten, dass in den meisten Fällen eine Zuzahlung erforderlich sein kann. [1] Dies hängt von der Höhe der Kosten und den individuellen Versicherungsbedingungen ab. Im Vergleich zu einem manuellen Rollstuhl wird der E-Rollstuhl häufig als notwendiger erachtet, wenn eine selbstständige Fortbewegung nicht mehr gewährleistet ist. Daher ist eine umfassende Begründung im Antrag entscheidend, um die Genehmigung zu erhalten.
Welche Kosten werden von der Krankenkasse für den E-Rollstuhl übernommen?
In der Regel deckt die Krankenkasse die Ausgaben für die Grundausstattung des Elektrorollstuhls, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Dazu gehören die Anschaffungskosten für das Fahrzeug selbst sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen an die persönlichen Bedürfnisse des Nutzers. Manche Krankenkassen übernehmen auch Kosten für Zubehör oder spezielle Anpassungen, die über die Grundausstattung hinausgehen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld ein Beratungsgespräch mit der Krankenkasse zu führen.
Welche Rolle spielt der behandelnde Arzt im Antragsprozess für den E-Rollstuhl?
Der behandelnde Arzt spielt eine zentrale Rolle im Antragsprozess für einen elektrischen Rollstuhl. Zunächst ist es wichtig, dass der Arzt eine ausführliche Untersuchung des Patienten durchführt, um die medizinische Notwendigkeit eines E-Rollstuhls festzustellen. In der Regel muss der Arzt eine detaillierte Diagnose stellen, die die spezifischen Einschränkungen des Patienten dokumentiert. Nachdem die medizinische Notwendigkeit belegt ist, erstellt der Arzt ein entsprechendes Gutachten, das als Grundlage für den Antrag bei der Krankenkasse dient. Dieses Dokument sollte alle relevanten Informationen enthalten, wie die Art der Erkrankung, die Mobilitätseinschränkungen und die zu erwartenden Vorteile durch die Nutzung eines elektrischen Rollstuhls.
Darüber hinaus kann der behandelnde Arzt auch Empfehlungen für bestimmte Modelle oder Ausstattungen aussprechen, die den individuellen Bedürfnissen des Patienten gerecht werden. Es ist wichtig, dass der Arzt den Antrag unterstützt, denn eine klare, fachlich fundierte Argumentation erhöht die Chancen auf eine positive Entscheidung der Krankenkasse erheblich. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Patient, Arzt und Krankenkasse ist daher für einen erfolgreichen Antrag entscheidend.
Wie beantrage ich einen E-Rollstuhl bei meiner Krankenkasse?
Um einen E-Rollstuhl bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen, sind mehrere Schritte notwendig. Zunächst ist es wichtig, die medizinische Notwendigkeit des elektrischen Rollstuhls von einem Arzt bestätigen zu lassen. Hierfür benötigen Sie ein ärztliches Rezept, das die Art des Hilfsmittels sowie die Gründe für die benötigte Mobilität ausführlich darlegt. Es ist ratsam, im Vorfeld mit dem Arzt über die Voraussetzungen für den Antrag zu sprechen und sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen enthalten sind. Nachdem Sie das Rezept erhalten haben, müssen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen beizufügen, darunter das Rezept, eine Begründung für die Notwendigkeit des Hilfsmittels und gegebenenfalls weitere medizinische Unterlagen. Die Krankenkasse prüft dann, ob die Kosten übernommen werden.
Wo liegen die Unterschiede zwischen gesetzlich Versicherten und privat Versicherten?
Für beide Versicherungsarten gilt, dass die genauen Bedingungen und möglichen Einschränkungen der Kostenübernahme individuell geprüft werden müssen. Es ist ratsam, vor der Beantragung direkten Kontakt mit der eigenen Krankenversicherung aufzunehmen, um detaillierte Informationen zu erhalten.
gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | private Krankenversicherung (PKV) |
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Was benötige ich für die Unterlagen zur Beantragung eines E-Rollstuhls?
Um einen elektrischen Rollstuhl bei der Krankenkasse zu beantragen, benötigen Sie eine Reihe von Unterlagen, die den Bedarf und die medizinische Notwendigkeit der Mobilitätshilfe nachweisen. Zunächst ist ein ärztliches Rezept unerlässlich. Dieses sollte von einem Facharzt, beispielsweise einem Orthopäden oder Neurologen, ausgestellt werden. Auf dem Rezept muss klar angegeben sein, warum ein elektrischer Rollstuhl notwendig ist und welche Vorteile er für die Mobilität des Patienten bietet. Zusätzlich ist es hilfreich, eine ausführliche medizinische Begründung beizufügen. Hierzu können Berichte oder Stellungnahmen von Therapeuten, Pflegern oder anderen medizinischen Fachkräften gehören, die die Einschränkungen des Patienten dokumentieren.
Des Weiteren sollten Sie Informationen zu den Hilfsmitteln beifügen, die bereits verwendet wurden, sowie deren Wirksamkeit oder Unzulänglichkeiten. Wenn der E-Rollstuhl faltbar ist, kann dies ebenfalls von Vorteil sein, da er die Transportmöglichkeiten verbessert. Vergessen Sie nicht, Ihre Versicherungsnummer und andere persönliche Daten der Krankenkasse anzugeben. Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig sind, damit dem Genehmigungsprozess nichts im Wege steht.
Wie lange dauert der gesamte Genehmigungsprozess für einen E-Rollstuhl?
Grundsätzlich haben Versicherte bei Hilfsmitteln einen Anspruch auf sogenannte Sachleistungen – das heißt, die Krankenkasse stellt das benötigte Hilfsmittel – wie einen E-Rollstuhl – direkt zur Verfügung. Der Genehmigungsprozess für einen solchen elektrischen Rollstuhl kann je nach Krankenkasse und individueller Situation variieren. In der Regel sollten Sie mit einer Dauer von drei bis fünf Wochen rechnen. Der Prozess beginnt mit der ärztlichen Verordnung, die den Bedarf eines Elektrorollstuhls dokumentiert. Es ist entscheidend, dass der Arzt alle notwendigen Informationen und Begründungen liefert, um die Dringlichkeit zu untermauern. Sobald die Verordnung vorliegt, müssen Sie diese zusammen mit dem Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse prüft dann den Antrag, was in der Regel einige Wochen in Anspruch nimmt. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, direkt bei der Krankenkasse nachzufragen, ob zusätzliche Unterlagen benötigt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Nach der Genehmigung müssen Sie möglicherweise auch noch ein Angebot von einem Fachhändler einholen, bevor der Elektrorollstuhl bestellt werden kann. Dieser Schritt kann zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere dann, wenn Anpassungen oder spezielle Modelle erforderlich sind. Insgesamt sollten Sie also darauf vorbereitet sein, dass der gesamte Genehmigungsprozess mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann und dementsprechend planen.
Gibt es spezielle Formulare für die Beantragung eines E-Rollstuhls?
Bei der Beantragung eines Elektrorollstuhls ist es wichtig, die richtigen Formulare zu verwenden, um den Prozess effizient und erfolgreich zu gestalten. In der Regel gibt es spezielle Formulare, die von den Krankenkassen bereitgestellt werden. Diese Formulare sind entscheidend, um die medizinische Notwendigkeit des E-Rollstuhls zu dokumentieren und die Kostenübernahme zu beantragen.
Zunächst sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, welche spezifischen Formulare erforderlich sind. Oftmals handelt es sich um einen Antrag auf Hilfsmittel, der in der Regel auch Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand und den Anforderungen an den Elektrorollstuhl enthält. Der E-Rollstuhl muss eine gültige Hilfsmittelnummer haben, die von den Krankenkassen anerkannt wird. Informieren Sie sich im Vorfeld, welche Modelle infrage kommen. Ein ärztliches Attest oder eine Verordnung ist ebenfalls notwendig, um die medizinische Notwendigkeit nachzuweisen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Sie alle relevanten Unterlagen und Nachweise, die Ihre Situation und die Notwendigkeit eines E-Rollstuhls belegen, beifügen. Dazu können beispielsweise Befunde, Therapiepläne oder andere ärztliche Dokumente gehören. Eine vollständige und korrekte Antragstellung erhöht die Chancen auf eine zeitnahe Genehmigung durch die Krankenkasse erheblich.
Wie kann ich mich bei Fragen oder Problemen während des Antragsprozesses unterstützen lassen?
Wenn Sie während des Antragsprozesses für einen elektrischen Rollstuhl auf Fragen oder Probleme stoßen, gibt es mehrere Anlaufstellen, die Ihnen Unterstützung bieten können. Zunächst sollten Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse wenden. Die Mitarbeiter dort sind geschult, um Ihnen bei allen Anliegen rund um die Beantragung behilflich zu sein. Oftmals können sie Ihnen auch Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem zeitlichen Ablauf geben. Eine weitere wertvolle Ressource sind Patientenberatungen. Hier bekommen Sie nicht nur emotionale Unterstützung, sondern auch praktische Tipps zur erfolgreichen Gestaltung des Antrags.
Zusätzlich können Sie sich an einen Rehabilitationsberater oder Sozialdienst wenden, die Ihnen bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und dem gesamten Antragsprozess zur Seite stehen. [3] Diese Fachleute kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und können Ihnen helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen und um Unterstützung zu bitten. Der Antragsprozess kann komplex sein, aber mit der richtigen Hilfe wird er deutlich einfacher.
Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf einen E-Rollstuhl abgelehnt wird?
Wenn die Krankenkasse nach Prüfung zu dem Schluss kommt, dass die Voraussetzungen für die Versorgung mit einem Hilfsmittel nicht erfüllt sind, lehnt sie den Antrag per schriftlichem Bescheid ab. Gegen diese Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden. Dabei ist die Frist entscheidend: Mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung beträgt sie einen Monat ab Erhalt des Bescheids, ohne Belehrung ein Jahr. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen – zunächst genügt eine kurze Mitteilung, dass man der Entscheidung widerspricht und die Begründung nachreicht. Diese sollte später unbedingt erfolgen, idealerweise mit Unterstützung des behandelnden Arztes oder der Ärztin. Es ist ratsam, den Widerspruch per Einschreiben oder Fax mit Empfangsbestätigung zu versenden. Auch wenn ein Hilfsmittel nicht im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist, kann es im Einzelfall dennoch erforderlich und damit erstattungsfähig sein – diese individuelle Notwendigkeit sollte im Widerspruch klar dargestellt werden. Im Verfahren prüft die Krankenkasse ihre Entscheidung erneut. Erkennt sie den Anspruch doch an, wird die Versorgung bewilligt. Hält sie an der Ablehnung fest, entscheidet der Widerspruchsausschuss und erlässt einen Widerspruchsbescheid. Bleibt es bei der Ablehnung, kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden – hierbei ist rechtlicher Beistand, etwa durch einen Fachanwalt für Sozialrecht, sinnvoll. [4]
Nach der Genehmigung der Krankenkasse: In 3 Schritten zum Elektrorollstuhl
Ein elektrischer Rollstuhl kann eine wertvolle Mobilitätshilfe sein, die den Alltag erheblich erleichtert – sowohl für die betroffene Person als auch für Angehörige. In vielen Fällen gewähren die gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschuss oder übernehmen die Kosten ganz, wenn ein medizinischer Bedarf vorliegt. Wichtig ist, dass der Rollstuhl über einen Vertragspartner der Krankenkasse bezogen wird, also einen anerkannten Anbieter, der die Anforderungen erfüllt. Nachdem Sie die Genehmigung Ihrer Krankenkasse für den elektrischen Rollstuhl zugestellt bekommen haben, stehen Ihnen drei Schritte bevor, um das Hilfsmittel zu erhalten. Zunächst sollten Sie sich umgehend mit einem Sanitätshaus oder auch dem Fachhändler in Verbindung setzen, der Ihnen bei der Beantragung des E-Rollstuhls behilflich war.
1. Auswahl des E-Rollstuhls
Sie haben in der Regel die Möglichkeit, verschiedene Modelle auszuwählen. Achten Sie darauf, dass der E-Rollstuhl Ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht und alle notwendigen Anpassungen vorgenommen werden können. Lassen Sie sich umfassend beraten, um die beste Lösung zu finden.
2. Bestellung und Lieferung
Nach der Auswahl des passenden E-Rollstuhls wird dieser in der Regel direkt beim Hersteller bestellt. Die Lieferzeiten können variieren, je nach Modell und Verfügbarkeit. Informieren Sie sich im Voraus über den genauen Zeitraum, damit Sie planen können.
3. Einweisung durch ein Sanitätshaus
Sobald der E-Rollstuhl geliefert wird, ist eine fachgerechte Einweisung durch qualifiziertes Personal unerlässlich. Diese Schulung hilft Ihnen, sicher und selbstbewusst mit Ihrem neuen E-Rollstuhl umzugehen.
Elektrorollstuhl von der Krankenkasse: Welche Zusatzkosten können auf mich zukommen?
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel nur die Grundausstattung eines Rollstuhls – also ein Modell, das die grundlegenden Bedürfnisse der versicherten Person erfüllt. Für diese Basisversorgung fällt eine gesetzliche Zuzahlung an. Zusätzliche Funktionen wie spezielle Antriebssysteme, ergonomisch geformte Sitze oder individuell angepasste Elemente können mit deutlich höheren Kosten verbunden sein.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Betroffene frühzeitig klären, welche Leistungen übernommen werden und mit welchen Zusatzkosten gegebenenfalls zu rechnen ist. Ein ausführliches Beratungsgespräch mit dem behandelnden Arzt sowie einem Sanitätshaus kann dabei helfen, den individuellen Bedarf realistisch einzuschätzen und die passende Versorgungslösung zu finden. Grundsätzlich gilt: Hilfsmittel, die laut Hilfsmittelverzeichnis der Verbesserung von Mobilität und Selbstständigkeit bei medizinisch bestätigter Pflegebedürftigkeit dienen, werden oft ganz oder teilweise erstattet. Bei Zusatzoptionen, wie etwa elektrischen Zusatzantrieben, ist eine Übernahme durch die Krankenkasse jedoch nicht garantiert.
Darum ist es sinnvoll, sich im Vorfeld genau zu überlegen, welche Anforderungen der E-Rollstuhl erfüllen soll. In manchen Fällen kann es sich lohnen, bestimmte Zusatzfunktionen aus eigener Tasche mitzufinanzieren – insbesondere dann, wenn diese den persönlichen Alltag spürbar erleichtern oder die Lebensqualität deutlich verbessern.
Wie oft kann ich einen E-Rollstuhl beantragen oder wechseln?
Wenn Sie nach längerer Nutzung des Rollstuhls einen neuen beantragen möchten, wird dieser in der Regel nicht zusätzlich, sondern als Ersatz gewährt. Dies kann notwendig sein, wenn sich Ihr körperlicher Zustand verändert hat und Sie ein Hilfsmittel mit angepassten Eigenschaften benötigen. Auch wenn die Reparaturkosten des Rollstuhls den Restwert übersteigen oder keine Ersatzteile mehr erhältlich sind, kann die Krankenkasse einen Austausch genehmigen. In solchen Fällen wird das zuständige Sanitätshaus Sie beraten und einschätzen, ob eine Beantragung eines neuen Rollstuhls erfolgreich sein könnte. Wenn der neue Rollstuhl genehmigt wird, ist es wichtig zu beachten, dass Sie das alte Modell möglicherweise nicht behalten können, etwa dann, wenn es sich um eine Leihgabe handelt.
In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, sowohl ein manuelles als auch ein elektrisches Modell zu besitzen, beispielsweise wenn du lange Strecken nicht manuell bewältigen kannst. Allerdings wird auch hier durch die Krankenkasse geprüft, ob die Anschaffung eines zweiten Rollstuhls notwendig ist. Die Beantragung oder der Wechsel eines elektrischen Rollstuhls kann für viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen von großer Bedeutung sein. Grundsätzlich gilt: Sie können einen E-Rollstuhl beantragen, wenn sich Ihre gesundheitliche Situation ändert oder wenn Ihr aktueller Rollstuhl nicht mehr den notwendigen Anforderungen entspricht. In der Regel haben Krankenkassen spezifische Richtlinien, die den Zeitraum zwischen den Anträgen festlegen. Oftmals müssen mindestens fünf Jahre zwischen zwei Anträgen für einen neuen E-Rollstuhl liegen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Rollstühle als Hilfsmittel angesehen werden, die über einen längeren Zeitraum genutzt werden sollten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine frühere Beantragung oder ein Wechsel möglich sein kann, wenn sich Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse ändern. Dazu zählen beispielsweise eine Verschlechterung Ihrer Mobilität oder eine Änderung der Diagnose. In solchen Fällen sollten Sie einen Arzt konsultieren, der Ihnen die Notwendigkeit eines neuen E-Rollstuhls attestiert. Um den Prozess der Beantragung zu erleichtern, ist es ratsam, sich frühzeitig über die genauen Anforderungen und Fristen Ihrer Krankenkasse zu informieren.
Welche Alternativen gibt es, falls die Krankenkasse den E-Rollstuhl nicht genehmigt?
Falls die Krankenkasse den Antrag auf einen E-Rollstuhl ablehnt, gibt es verschiedene Alternativen, die in Betracht gezogen werden können, um die Mobilität zu gewährleisten:
Widerspruch einlegen: Zunächst besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einzulegen. Hierbei kann es hilfreich sein, zusätzliche ärztliche Gutachten oder Nachweise über die Notwendigkeit des E-Rollstuhls beizufügen. Oftmals kann dies die Chancen auf eine Genehmigung erhöhen.
Eigenfinanzierung: Eine weitere Option ist die Eigenfinanzierung des E-Rollstuhls. Hierbei sollten jedoch die finanziellen Möglichkeiten genau geprüft werden. Es gibt auch die Option, einen gebrauchten E-Rollstuhl zu erwerben, was die Kosten erheblich senken kann.
Leih- oder Mietmodelle: Einige Sanitätshäuser bieten die Möglichkeit, E-Rollstühle zu mieten. Dies kann eine kurzfristige Lösung sein, um den aktuellen Mobilitätsbedarf zu decken, während man auf eine endgültige Entscheidung der Krankenkasse wartet.
Unterstützung durch Stiftungen oder Vereine: In vielen Fällen können Stiftungen oder soziale Organisationen finanzielle Unterstützung bieten. Hier lohnt sich eine Recherche, um mögliche Hilfsangebote zu finden.
Fazit
Ein elektrischer Rollstuhl kann ein entscheidender Schritt zu mehr Lebensqualität sein. Richtig ausgewählt und individuell angepasst, ermöglicht er vielen Menschen mit körperlichen Einschränkungen ein aktiveres, selbstbestimmteres Leben – sei es zu Hause, im Alltag oder unterwegs. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen elektrischen Rollstuhl, wenn dieser aus medizinischer Sicht notwendig ist. Voraussetzung dafür ist ein ärztliches Rezept, das die Notwendigkeit klar begründet. Dabei muss nachgewiesen werden, dass ein herkömmlicher manueller Rollstuhl nicht ausreicht, um die Mobilität der betroffenen Person sicherzustellen. Nach Einreichung prüft die Krankenkasse den Antrag und entscheidet, ob sie die Kosten übernimmt – entweder durch die Bereitstellung eines geeigneten Modells oder durch Erstattung nach vorheriger Genehmigung.
Wird der Antrag abgelehnt, bedeutet das nicht das Ende des Weges: Gegen eine ablehnende Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden. Mit einer guten Begründung – idealerweise unterstützt durch ärztliche Stellungnahmen – bestehen oft realistische Chancen, doch noch eine Bewilligung zu erreichen. Wer sich frühzeitig beraten lässt, zum Beispiel durch den behandelnden Arzt oder ein Sanitätshaus, kann gemeinsam die passende Lösung finden – und so die eigene Mobilität und Lebensqualität nachhaltig verbessern.
Quellen
[1] „Zuzahlung“. BMG, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zuzahlung-krankenversicherung.html. Zugegriffen 28. März 2025.
[2] „§ 13 SGB 5 – Einzelnorm“. Gesetze-im-internet.de, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html. Zugegriffen 28. März 2025.
[3] „Rehabilitationsberater“. Deutsche Rentenversicherung, 27. Juni 2024, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/R/rehabilitationsberater.html.
[4] „Hilfsmittel – Was tun bei Ablehnung der Krankenkasse?“ Verbraucherzentrale.de, https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/hilfsmittel-was-tun-bei-ablehnung-der-krankenkasse-62294. Zugegriffen 28. März 2025.