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Treppenlift

Treppenlift als Mieter: Möglichkeiten in einem Mietshaus

Simone Blaß
Verfasst von Simone Blaß
Zuletzt aktualisiert: 23. Januar 2026
Lesedauer: 23 Minuten
© Francisco Javier Ortiz Marzo / istockphoto.com

Barrieren im Treppenhaus entscheiden oft darüber, ob selbstständiges Wohnen möglich bleibt oder tägliche Hilfe nötig wird. Wer eine Mietwohnung bewohnt, steht dabei vor der Frage, ob ein Treppenlift als Mieter rechtlich überhaupt möglich ist und wenn ja, welche technischen und organisatorischen Anforderungen erfüllt werden müssen.

Inhaltsverzeichnis
  1. Darf ein Mieter einen Treppenlift einbauen lassen?
  2. Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Treppenlifte in Mietwohnungen?
  3. Muss der Vermieter dem Einbau eines Treppenlifts zustimmen?
  4. Muss der Treppenlift beim Auszug wieder entfernt werden? 
  5. Wie beantragt man den Einbau eines Treppenlifts als Mieter? 
  6. Welche Rechte hat ein Mieter bei eingeschränkter Mobilität?
  7. Was tun, wenn der Vermieter den Treppenlift ablehnt? 
  8. Welche Voraussetzungen gelten für den Einbau eines Treppenlifts im Treppenhaus?
  9. Was ist der Unterschied zwischen privatem und gemeinschaftlichem Treppenhaus?
  10. Wie hoch sind die typischen Kosten für einen Treppenlift in einem Mietshaus?
  11. Wer trägt die Kosten für den Treppenlift im Mietshaus?
  12. Gibt es Zuschüsse oder Förderungen für Mieter beim Einbau eines Treppenlifts?
  13. Kann ein Treppenlift auch gemietet werden?
  14. Wie viel spare ich mit einem gebrauchten Treppenlift? 
  15. Welche baulichen Anforderungen gelten für den Einbau eines Treppenlifts im Mietshaus?
  16. Wie wird der Treppenlift mit dem Denkmalschutz oder Brandschutz vereinbart?
  17. Wie wirkt sich ein Treppenlift auf die Barrierefreiheit des Hauses aus? 
  18. Können andere Mieter den Einbau eines Treppenlifts verhindern?
  19. Welche Pflichten hat der Vermieter bei altersgerechtem Wohnen?
  20. Was sagen Gerichte zu Streitfällen rund um Treppenlifte in Mietshäusern?
  21. Wie lässt sich ein Treppenlift diskret oder platzsparend integrieren?
  22. Was ist bei Außentreppenliften an Mietshäusern zu beachten?
  23. Gibt es Alternativen zum Treppenlift für Mieter?
  24. Was gilt bei Eigentumswohnungen? 
  25. Welche Anforderungen sollte man beim Einbau eines Treppenlifts an den Fachbetrieb stellen? 
  26. Diese 5 Dinge sollten Sie beachten
  27. Fazit 
  28. Treppenlift als Mieter: Häufig gestellte Fragen
  29. Quellen

Alles auf einen Blick:

  • Mieter können die Zustimmung zu barrierereduzierenden Umbauten wie einem Treppenlift verlangen, sofern die Maßnahme für den Vermieter, die Miteigentümer und die andere Mietparteien zumutbar ist.
  • Die Pflegekasse fördert wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie Treppenlifte mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und Person, vorausgesetzt, es liegt ein Pflegegrad vor.
  • Gerichte entscheiden im Streitfall zwischen Vermieter und Mieter häufig für die Belange des Betroffenen.
  • Wenn die Maßnahme die selbstständige Lebensführung erheblich erleichtert und keine gravierenden baulichen Eingriffe erfordert, sind das gute Voraussetzungen für eine Erlaubnis durch den Vermieter.
  • In manchen Fällen kommt es nicht nur zu einer Duldung, sondern der Vermieter beteiligt sich sogar an den Kosten. Denn mit dem Aspekt der Barrierefreiheit lässt sich der Immobilienwert steigern. 

Darf ein Mieter einen Treppenlift einbauen lassen?

Grundsätzlich dürfen Mieter eine barrierefreie Anpassung wie einen Treppenlift wünschen und beantragen, doch sie dürfen ihn nicht ohne Zustimmung des Vermieters installieren. Ein Treppenlift gilt als bauliche Veränderung im gemeinschaftlichen Treppenhaus und greift damit in das Eigentumsrecht des Vermieters ein. Daher ist eine Genehmigung zwingend erforderlich. Mieter haben jedoch ein starkes berechtigtes Interesse, wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen und der Zugang zur Wohnung ohne Hilfsmittel nicht mehr möglich ist.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Treppenlifte in Mietwohnungen?

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). § 554 BGB verpflichtet den Vermieter, bauliche Veränderungen zu dulden, wenn sie dem barrierefreien Wohnen dienen und der Mieter ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Gleichzeitig schützt das Gesetz das Eigentum des Vermieters, weshalb jede bauliche Veränderung eine umfassende Interessenabwägung erfordert. Zusätzlich greifen

  • Landesbauordnungen,
  • Brandschutzvorschriften und
  • in Mehrfamilienhäusern oft auch Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG),

sofern die Eigentümergemeinschaft betroffen ist. Die Genehmigung kann an Bedingungen geknüpft sein, etwa eine Fachmontage oder den Rückbau beim Auszug.

Muss der Vermieter dem Einbau eines Treppenlifts zustimmen?

In vielen Fällen muss der Vermieter zustimmen, sofern das Interesse des Mieters überwiegt. Die Rechtsprechung betont, dass ein Treppenlift für Menschen mit Behinderung oft die einzige Möglichkeit ist, weiterhin in ihrer Wohnung zu leben. Lehnt der Vermieter ohne triftigen Grund ab, kann der Anspruch sogar gerichtlich durchgesetzt werden. Er ist allerdings nicht gezwungen, sich an den Installationskosten zu beteiligen und kann sogar eine Absicherung für einen späteren Rückbau verlangen. 

Wann besteht ein Anspruch auf Zustimmung zu einem Treppenlift in einem Mietshaus?

Ein Anspruch auf Zustimmung besteht in der Regel, wenn der Treppenlift wegen einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung (z. B. Behinderung, Pflegebedarf, ärztlich bestätigt) erforderlich ist und dem Vermieter nach Abwägung der Interessen zumutbar ist. Zumutbar ist es typischerweise, wenn der Lift fachgerecht geplant ist, keine unzumutbaren Nachteile für Haus und Mitbewohner verursacht (insbesondere Fluchtwege/ Brandschutz/ Treppenbreite) und Sie die Kosten sowie den Rückbau beim Auszug übernehmen.

Was sind triftige Ablehnungsgründe seitens des Vermieters?

  • Brandschutzrisiken
  • erhebliche bauliche Eingriffe
  • Beeinträchtigung anderer Mieter 
  • Denkmalschutzauflagen

Bei der Planung eines Treppenlifts kommt es nicht nur auf technische Umsetzbarkeit und Fördermöglichkeiten an, sondern auch auf die Zumutbarkeit für andere Hausbewohnern und den Vermieter. Um Bedenken hinsichtlich Platzbedarf, Ästhetik oder Fluchtwegen auszuräumen, können praxisnahe und platzsparende Lösungen entscheidend sein. So kann zum Beispiel ein klappbarer Sitz dafür sorgen, dass der Treppenlift im Ruhezustand möglichst wenig Raum einnimmt und das Treppenhaus weiterhin gut begehbar bleibt. Parkbuchten auf Zwischenpodesten ermöglichen es, den Lift dort abzustellen, wo er nicht stört. Alternativ kann auch ein Außenlift in Betracht gezogen werden, wenn die baulichen Gegebenheiten im Innenbereich keine einfache Lösung zulassen. Wenn man sich bei den Treppenlift-Herstellern umsieht, kann man hier einige platzsparende Lösungen finden. Solche durchdachten, individuellen Anpassungen zeigen Rücksicht auf die Interessen aller Beteiligten und erhöhen damit die Chance, dass Vermieter und andere Mieter der Maßnahme zustimmen.

Muss der Treppenlift beim Auszug wieder entfernt werden? 

Das hängt von der Vereinbarung zwischen Mieterseite und Vermieterseite ab. Üblich ist, dass die Mietsache in den Ursprungszustand versetzt werden muss. § 554 BGB erlaubt es, die Zustimmung zum Einbau eines Treppenlifts an Bedingungen zu knüpfen. Dazu gehören insbesondere Rückbaupflichten und eine Sicherheitsleistung für mögliche Rückbau- und Entsorgungskosten. Diese Sicherheit soll sicherstellen, dass die Vermieterseite im Auszugsfall nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Jedoch kann es durchaus im Interesse des Vermieters sein, den Treppenlift bestehen zu lassen. Aus diesem Grund sollten Sie eine schriftliche Vereinbarung festhalten, in der Punkte wie Rückbau, Fristen und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fachbetrieb vermerkt sind.

Wer trägt die Rückbaukosten bei Auszug aus der Mietwohnung?

Sofern Sie beim Einbau oder zu einem späteren Zeitpunkt nichts anderes vertraglich festgehalten haben und der Vermieter den Rückbau wünscht, muss der Mieter die Kosten übernehmen. Es ist empfehlenswert, eine zusätzliche Kaution zu hinterlegen und alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Für Vermieter kann der Erhalt eine wertsteigernde Option sein, weswegen der Rückbau gut überlegt sein sollte.

Wie beantragt man den Einbau eines Treppenlifts als Mieter? 

Zunächst sollten Mieter ein ärztliches Attest beziehungsweise einen Nachweis der Mobilitätseinschränkung einholen, ein Pflegegrad ist hier ebenfalls hilfreich. Anschließend empfiehlt sich ein Termin mit einem Treppenlift-Fachbetrieb, der ein technisches Konzept erstellt. Dieses beinhaltet Maße, Befestigungspunkte, Laufwege und Sicherheitsinformationen. Danach wird ein schriftlicher Antrag an den Vermieter gestellt, der alle relevanten Unterlagen enthält. Es ist ratsam, mögliche Förderungen oder Zuschüsse bereits im Antrag zu erwähnen.

Welche Unterlagen erhöhen die Erfolgschancen?

  • ärztliche Bescheinigung
  • Pflegegradnachweis
  • detaillierter Installationsplan
  • Sicherheits- und Brandschutzbewertungen
  • Nachweis über Finanzierung und Versicherungen

Um die Zustimmung des Vermieters für den Einbau eines Treppenlifts zu erleichtern, kann es hilfreich sein, selbst eine schriftliche Vereinbarung vorzubereiten. In dieser sogenannten Zustimmungsvorlage sollten wichtige Punkte bereits geregelt sein. Außerdem sollte festgehalten werden, dass der Mieter für die Wartung des Treppenlifts verantwortlich ist und sich verpflichtet, diesen bei einem Auszug oder wenn der Lift nicht mehr benötigt wird, auf eigene Kosten wieder entfernen zu lassen. Eine solche vorbereitete Vereinbarung spart nicht nur Zeit, sondern zeigt auch, dass der Mieter verantwortungsvoll handelt und die Interessen des Vermieters berücksichtigt, was die Chancen auf eine Genehmigung deutlich erhöhen kann.

Welche Rechte hat ein Mieter bei eingeschränkter Mobilität?

Menschen mit Behinderung haben ein besonderes Schutzinteresse, das gesetzlich anerkannt ist. Der Vermieter darf dem barrierefreien Zugang nicht grundlos widersprechen, wenn dies für die Lebensführung notwendig ist. Mieter mit eingeschränkter Mobilität haben das Recht, eine angemessene Anpassung der Wohnsituation zu verlangen, sofern die Maßnahme verhältnismäßig ist. Zusätzlich besteht Anspruch auf ein diskriminierungsfreies Wohnumfeld nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses verbietet Benachteiligungen aufgrund von Behinderung, auch im Mietverhältnis. [1]

Welche typischen Anpassungen fallen darunter?

Was tun, wenn der Vermieter den Treppenlift ablehnt? 

  • Verlangen Sie zunächst eine schriftliche Begründung, denn viele Ablehnungen beruhen auf Missverständnissen, oftmals vor allem zu Platzbedarf oder Rückbaukosten. Hilfreich ist ein ergänzender technischer Bericht eines Fachbetriebs, der Sicherheitsbedenken ausräumt. 
  • Besteht weiterhin Uneinigkeit, kann eine Schlichtungsstelle oder ein Mieterverein vermitteln. 
  • Als letzter Schritt bleibt der Mietpartei der Gang zum Gericht, wo eine Interessenabwägung stattfindet.

Welche Voraussetzungen gelten für den Einbau eines Treppenlifts im Treppenhaus?

Das Treppenhaus dient üblicherweise als Rettungs- und Fluchtweg, weshalb bei der Installation von Treppenliften besondere Anforderungen zu beachten sind. Insbesondere dürfen die erforderlichen Fluchtbreiten nicht unzulässig verengt werden, und es darf keine zusätzliche Brandlast entstehen. Als planerische Leitplanke gilt dabei für notwendige Treppen eine nutzbare Laufbreite von etwa einem Meter. Entsprechend sind die Parkpositionen von Sitzen und Plattformen so zu wählen, dass Handläufe weiterhin durchgängig nutzbar bleiben und Podeste nicht verstellt werden. Ergänzend ist darauf zu achten, dass entlang der Schiene kein brennbarer Kabelverlauf geführt wird und Netzteile ausschließlich in geschlossenen Gehäusen untergebracht sind. Und natürlich muss die Statik der Treppe für den Einbau eines Treppenlifts geeignet sein.

Was ist der Unterschied zwischen privatem und gemeinschaftlichem Treppenhaus?

In einer Mietwohnung befindet sich das Treppenhaus fast immer im gemeinschaftlichen Eigentum oder in gemeinschaftlicher Nutzung. Das bedeutet, dass bauliche Veränderungen grundsätzlich genehmigungspflichtig sind. Ein privates Treppenhaus im Maisonette- oder Reihenhausbereich hingegen gehört zur gemieteten Fläche der jeweiligen Mietpartei, sodass der Mieter mehr Gestaltungsspielraum hat. Allerdings auch nur in Grenzen, denn eine Einverständniserklärung des Vermieters ist immer notwendig für Umbauten dieser Art.

Wie hoch sind die typischen Kosten für einen Treppenlift in einem Mietshaus?

TreppenliftmodellPreis
Sitzlift3.500 bis 10.000 Euro
Stehlift3.000 bis 10.000 Euro
Hublift8.000 bis 20.000 Euro
Plattformlift10.000 bis 25.000 Euro
Außenlift15.000 bis 50.000 Euro und mehr, je nach Ausführung und Etagenhöhe

Wer trägt die Kosten für den Treppenlift im Mietshaus?

§ 554 BGB sieht den Duldungsanspruch „auf Kosten des Mieters“ vor. Eine Kostenbeteiligung der Vermieterseite ist freiwillig und eher die Ausnahme. Sie erfolgt beispielsweise dann, wenn der Lift dauerhaft im Haus verbleiben soll und der Vermieter darin eine Wertsteigerung sieht. In der Regel bedeutet diese Vereinbarung, dass der Vermieter dem Einbau des Treppenlifts nur zustimmt, wenn der Mieter sich verpflichtet, den Lift beim Auszug vollständig auf eigene Kosten entfernen zu lassen und das Treppenhaus in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Dazu gehört üblicherweise, dass der Mieter den Rückbau durch eine Fachfirma organisiert, für Ausbau, Entsorgung und kleinere Schönungsarbeiten (z. B. Verschließen von Bohrlöchern, Wiederherstellung des Geländers) zahlt und auch während der Mietzeit für Wartung sowie für Schäden haftet, die durch den Lift entstehen. 



Gibt es Zuschüsse oder Förderungen für Mieter beim Einbau eines Treppenlifts?

Mieter, die die Zustimmung ihres Vermieters beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft vorweisen können, haben die Möglichkeit, über die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entweder einen Zuschuss oder ein zinsgünstiges Darlehen zu erhalten. Für Menschen mit Schwerbehinderung stehen zudem spezielle Förderdarlehen zur Verfügung. Wichtig ist dabei, dass Sie erst dann mit dem Umbau oder der baulichen Anpassung beginnen sollten, wenn eine Förderzusage der KfW vorliegt. Auch die Bundesländer sowie viele Städte und Gemeinden bieten ergänzende Förderprogramme an, beispielsweise in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten für altersgerechte und barrierefreie Umbauten. Informieren Sie sich daher unbedingt vor Vertragsabschluss über die verfügbaren Programme in Ihrem Bundesland und die jeweiligen Antragsvoraussetzungen. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich am besten an das zuständige Landratsamt oder das Bürgerbüro Ihrer Stadt. 

  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Altersgerecht Umbauen – Förderkredit 159 für bis zu 50.000 Euro 
  • Zuschuss der Pflegeversicherung: bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person (mindestens Pflegegrad 1 erforderlich) [2]
  • regionale Förderprogramme wie zum Beispiel über Landesbanken oder Investitionsbanken in Bundesländern
SCHON GEWUSST?
Voraussichtlich ab Frühjahr 2026 können Sie als private Eigentümer, Mieter sowie Vermieter wieder einen Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. [3]

Der Deutsche Verband für Treppen- und Plattformlifte weist zusätzlich darauf hin, dass Personen, die mit einer Behinderung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit leben müssen, ebenfalls Anspruch haben auf eine Kostenübernahme von bis zu 100 Prozent und zwar über die Unfallversicherung beziehungsweise die Berufsgenossenschaft.

Kann ein Treppenlift auch gemietet werden?

Sie können einen Treppenlift auch mieten, was sich besonders für vorübergehende Bedürfnisse oder bei finanzieller Vorsicht eignet. Beim Mietmodell zahlen Sie eine Einmalanzahlung für Schiene, Montage und späteren Ausbau sowie eine monatliche Rate, die Wartung und Reparaturen umfasst. Typischerweise liegen die Kosten bei 2.000 bis 8.000 Euro einmalig plus 50 bis 250 Euro monatlich, abhängig von Treppe und Modell. Der Ablauf beginnt mit einer Beratung und Aufmaß vor Ort, gefolgt von Angebot, Vertrag mit Mindestlaufzeit (oft 6 bis 36 Monate) und der Montage. Nach Vertragsende holt der Anbieter den Lift ab, ohne dass Sie sich um Entsorgung kümmern müssen. Zuschüsse von der Pflegekasse bis zu 4.180 Euro sind möglich, auch für Miete, sofern ein Pflegegrad vorliegt.

Wie viel spare ich mit einem gebrauchten Treppenlift? 

Es gibt Treppenlifte nicht nur als Neugeräte, sondern auch gebraucht oder generalüberholt, die preislich 20 bis 50 Prozent unter dem Neupreis liegen. Weil Schienen oft individuell zur Treppe passen und häufig neu gefertigt werden müssen, hängt die tatsächliche Gesamtersparnis stark von Ihrer Treppenform und den Montagekosten ab. Am sichersten ist der Kauf über einen Fachhändler mit schriftlicher Gewährleistung, Garantie und Service, ein Privatkauf birgt einiges an Risiken.

Welche baulichen Anforderungen gelten für den Einbau eines Treppenlifts im Mietshaus?

  • Die Mindestlaufbreite der Treppe beträgt in Mehrfamilienhäusern in der Regel 100 Zentimeter und darf durch den Treppenlift nicht unterschritten werden. In Ausnahmefällen kann eine Reduzierung auf etwa 80 Zentimeter akzeptiert werden, wenn die sichere Nutzbarkeit des Rettungswegs nachweislich erhalten bleibt.
  • Neben einem hochgeklappten Sitz müssen mindestens 60 Zentimeter Durchgangsbreite verbleiben.
  • Unterschreitet die Restlaufbreite während der Liftfahrt 60 Zentimeter und führt die Anlage über mehrere Etagen, ist eine Wartefläche erforderlich, damit Personen den Lift abwarten und danach sicher passieren können.
  • Ein Handlauf muss weiterhin vorhanden, frei zugänglich und voll nutzbar sein.
  • Der Treppenlift muss sich im Notfall manuell in den Parkmodus bewegen lassen, um den Rettungsweg sofort freizugeben.
  • Die Anlage muss gegen missbräuchliche Nutzung gesichert sein.
  • Um die Brandschutzanforderungen zu erfüllen, müssen die Materialien des Lifts (Sitzbezüge, Verkleidung) schwerentflammbar sein, die Schienen und tragenden Teile sind in der Regel ohnehin aus Metall.
UNSER TIPP:
Vereinbaren Sie eine Abnahme mit Fotodokumentation und Maßprotokoll. Das hilft später, den ordnungsgemäßen Zustand nachzuweisen und vereinfacht den Rückbau.

Wie wird der Treppenlift mit dem Denkmalschutz oder Brandschutz vereinbart?

  • Denkmalschutz: Bauliche Eingriffe, die das äußere Erscheinungsbild oder die historische Substanz verändern, sind ohne Genehmigung unzulässig. Doch trotz aller Vorschriften sind barrierefreie Maßnahmen nicht ausgeschlossen, denn viele Denkmalschutzbehörden unterstützen rückbaubare Lösungen. Optimal sind farblich angepasste Schienen oder selbsttragende Liftsysteme, die ohne Umbau in die Bausubstanz montiert werden können. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig mit der für Sie zuständigen Denkmalschutzbehörde in Kontakt treten und aussagekräftige Unterlagen einreichen. Beginnen Sie mit dem Umbau aber immer erst, wenn eine schriftliche Genehmigung vorliegt, sonst kann es teuer werden. Besteht Ensembleschutz, dann gelten die Auflagen nur für außen angebrachte Lifte. Treppenlifte im Innenbereich sind von den strengen Regeln des Denkmalschutzes dann ausgenommen.
  • Brandschutz: Sämtliche bauteilrelevanten Komponenten müssen aus nicht brennbaren Materialien bestehen und sämtliche Rettungswege müssen jederzeit ohne Hindernisse frei sein. Behörden prüfen diese Vorgaben im Einzelfall und verlangen häufig entsprechende Planunterlagen, etwa zur Restlaufbreite, zur Parkposition und zur Leitungsführung.

Wie wirkt sich ein Treppenlift auf die Barrierefreiheit des Hauses aus? 

Ein fachgerecht geplanter Lift öffnet den Zugang zu höher gelegenen Wohnungen und ermöglicht selbstbestimmtes Wohnen trotz Mobilitätseinschränkung. Das hat zur Folge, dass Mieter auch im Alter, nach Unfällen oder aufgrund einer Erkrankung langfristig dort wohnen bleiben können und Leerstände vermieden werden. Zugleich profitieren Angehörige und Pflegepersonen. In Bestandsgebäuden ist der Treppenlift oft die einzige realisierbare Lösung gegenüber einem Aufzug, denn er erfordert weniger Raum und Eingriffe in die Bausubstanz.

Wie entwickelt sich die Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum?

Die Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum wächst stetig, während das Angebot nur langsam zunimmt. Laut aktuellen Marktanalysen ist das Interesse an barrierefreien Mietwohnungen heute rund 75 Prozent höher als noch vor 10 Jahren. Hinzu kommt, dass barrierefreie Wohnungen oft bis zu 30 Prozent teurer sind, da sie vor allem in Neubauten oder hochwertig sanierten Bestandsgebäuden zu finden sind. [4] Ein Treppenlift bietet daher eine wichtige und vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit, bestehende Häuser barriereärmer und alltagstauglicher zu machen.

SCHON BEDACHT?
Mit Blick auf den demografischen Wandel und die wachsende Sensibilität für inklusives Wohnen wird der Bedarf weiter steigen und Treppenlifte werden damit zu einem wichtigen Baustein für zukunftsfähige Wohngebäude.

Können andere Mieter den Einbau eines Treppenlifts verhindern?

Die Vermieterseite muss eine Interessenabwägung beziehungsweise Zumutbarkeitsprüfung aller Parteien durchführen. Aufgrund der medizinischen Notwendigkeit für die Barrierefreiheit kann der Einbau eines Treppenlifts zwar nicht grundsätzlich abgelehnt werden, allerdings darf der Einbau auch keine unzumutbaren Beeinträchtigungen der anderen Mieter bedeuten.

Welche Pflichten hat der Vermieter bei altersgerechtem Wohnen?

  • Anträge nach § 554 BGB prüfen: Der Vermieter muss Anträge auf barriere­reduzierende Maßnahmen zügig bearbeiten und darf die Zustimmung nur verweigern, wenn nachvollziehbare, gewichtige Gründe vorliegen.
  • Belange mobilitätseingeschränkter Menschen ernsthaft abwägen: Bei der Entscheidung müssen die Bedürfnisse älterer oder behinderter Mieter berücksichtigt werden, pauschale Ablehnungen sind rechtlich nicht haltbar.
  • Verkehrssicherungspflicht im Treppenhaus erfüllen: Rettungswege, Handläufe, Brandschutz und Mindestlaufbreiten müssen jederzeit gewährleistet sein.
  • pragmatische Lösungen unterstützen: Der Vermieter sollte Alternativen prüfen (z. B. klappbare Sitze, Parkbuchten, Außenlifte), um barrierefreie Maßnahmen nicht unnötig zu blockieren und Konflikte zu vermeiden.

Was sagen Gerichte zu Streitfällen rund um Treppenlifte in Mietshäusern?

Wenn ein Treppenlift notwendig ist und die Sicherheitsanforderungen eingehalten werden, sprechen Gerichte in der Regel eine Zustimmung aus. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil 46/2000 bereits im Jahr 2000 eine Versagung des Einbaus aufgehoben und betont, dass die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen besonders zu berücksichtigen sind. Eine pauschale Ablehnung kann als Benachteiligung gewertet werden, wenn der Zugang zur Wohnung ohne Lift faktisch nicht gewährleistet ist. [5] Mehrere Landesgerichte, wie beispielsweise das Landgericht Berlin (64 S 79/19 vom 30. Oktober 2019), haben ausgesprochen, dass Vermieter die Zustimmung erteilen müssen, wenn der Mieter ohne Treppenlift keinen realistischen Zugang zu seiner Wohnung hat. Die Notwendigkeit des Lifts und die Verhältnismäßigkeit spielen dabei eine zentrale Rolle.

Wie lässt sich ein Treppenlift diskret oder platzsparend integrieren?

  • Viele Sitzlifte lassen sich komplett hochklappen und ragen im Parkmodus nur wenige Zentimeter in den Treppenraum hinein.
  • Hersteller bieten kompakte Schienenformen an, die nah am Handlauf oder an der Wand verlaufen und den Fluchtweg kaum beeinträchtigen.
  • Durch zusätzliche Parkpositionen kann der Lift im Ruhezustand außerhalb der Hauptlauffläche stehen, sodass die Treppe dauerhaft frei bleibt.
  • Dezente Farbtöne oder Beschichtungen machen den Treppenlift optisch unauffälliger und lassen sie besser in das Treppenhaus-Design integrieren.
  • Kabel und Netzteile können in geschlossenen Gehäusen oder entlang vorhandener Bauteile geführt werden, um den Brandschutz zu erfüllen und das Erscheinungsbild zu verbessern.
  • Wenn die Treppe zu schmal ist, kann ein Außenlift mit geschütztem Zugang zur Wohnung eine unauffällige und technisch oft einfachere Lösung sein.

Diese Treppenlift-Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung

Grafik zu verschiedenen Arten von Sitzliften
©Sanimio.de

Was ist bei Außentreppenliften an Mietshäusern zu beachten?

Bei Außentreppenliften kommt es vor allem auf eine stabile Tragkonstruktion an. Je nach Situation wird der Lift entweder direkt am Mauerwerk befestigt oder über eine eigene Stahl- bzw. Stützenkonstruktion getragen. Der Fachbetrieb muss dabei die Statik sauber prüfen, ein geeignetes Fundament vorsehen und die Anlage so ausführen, dass sie dauerhaft witterungsbeständig ist und die Fassade geschützt bleibt. Ebenso wichtig sind die rechtlichen und nachbarschaftlichen Rahmenbedingungen, denn der Lift darf nicht über Grundstücksgrenzen hinausragen und sollte so geplant werden, dass Erschließungswege sowie Sichtachsen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Technisch gehören außerdem korrosionsbeständige Materialien, geschützte elektrische Komponenten und ein wetterfester Zugang in die Planung. Viele Systeme lassen sich zusätzlich mit Abdeckungen oder Wetterschutzdächern ausstatten, damit der Lift auch über Jahre hinweg zuverlässig funktioniert.

Gibt es Alternativen zum Treppenlift für Mieter?

  • Hublifte sind ideal für wenige Stufen oder niedrige Höhendifferenzen, etwa am Hauseingang. Sie benötigen wenig Platz, sind aber nur für kurze Strecken geeignet.
  • Mobile Treppensteiger können ohne bauliche Eingriffe montiert werden. Sie werden von einer Hilfsperson geführt und eignen sich besonders für Rollstuhlnutzer, jedoch nicht dauerhaft für den Alltag.
  • Rampen im Eingangsbereich bieten die Möglichkeit, Höhenunterschiede zu überwinden. Sie sind jedoch nur bei ausreichend Platz und moderaten Steigungen praktikabel.
  • Temporäre Hilfsmittel (z. B. Aufstehhilfen, Gehunterstützungen) sind eine Ergänzung für Personen, die nur vorübergehend eingeschränkt sind. Sie ersetzen jedoch keine bauliche Lösung bei dauerhaftem Mobilitätsbedarf.

Was gilt bei Eigentumswohnungen? 

Der Einbau eines Treppenlifts kann nicht nur die eigene Mobilität sichern, sondern auch den Immobilienwert eines Mehrfamilienhauses steigern, denn die Nachfrage nach barrierefreien Wohneinheiten wächst und entsprechend erzielen solche Objekte oft höhere Preise. Das ist ein starkes Argument, um Miteigentümer davon zu überzeugen, sich unter Umständen an den Kosten zu beteiligen. In einem Haus mit Eigentumswohnungen müssen Sie für den Einbau allerdings die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einholen, da das Treppenhaus zum Gemeinschaftseigentum zählt. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes reicht dafür in vielen Fällen bereits eine einfache Mehrheit auf der Eigentümerversammlung, vor allem dann, wenn der Umbau aus gesundheitlichen Gründen erfolgt. Ein ärztliches Attest kann Ihren Anspruch zusätzlich untermauern. Um spätere Konflikte zu vermeiden, lohnt sich eine frühzeitige und transparente Information der Miteigentümer, zum Beispiel mithilfe von Skizzen oder Planungsunterlagen.

Welche Anforderungen sollte man beim Einbau eines Treppenlifts an den Fachbetrieb stellen? 

  • Qualifikation & Zulassungen: Achten Sie auf einen ausgewiesenen Treppenlift‑Spezialbetrieb mit geschulten Monteuren, der CE‑konforme Anlagen liefert und Erfahrung speziell in Mehrfamilienhäusern hat.​
  • Planung vor Ort: Vor-Ort-Besichtigung, Aufmaß, Prüfung von Treppenform, Wendeln, Wandaufbauten, Stromanschluss und möglichen Konflikten mit Türen oder Briefkästen sollten selbstverständlich sein. 
  • Dokumentation & Einweisung: Eine vollständige technische Dokumentation, Konformitätserklärung, Einweisung der Nutzer sowie klare Übergabe- und Abnahmeprotokolle sollten Standard sein.
  • klare Leistungsbeschreibung: Das Angebot sollte eine genaue Beschreibung des Liftsystems, Anpassungsarbeiten im Treppenhaus, Montageumfang, Rückbauoptionen sowie Reaktionszeiten im Störungsfall​ beinhalten. 
  • Garantiebedingungen: Prüfen, welche Teile wie lange garantiert sind und ob die Garantie an eine regelmäßige Wartung durch den Fachbetrieb geknüpft ist.​
  • Wartungsvertrag: Ein seriöser Betrieb bietet einen Wartungsvertrag mit definierten Intervallen (typisch ist jährlich), inkl. Funktionsprüfung, Reinigung der Schienen und Austausch von Verschleißteilen. Die jährlichen Wartungskosten liegen häufig grob im Bereich von 100 bis 200 Euro.
  • Referenzen & Spezialisierung: Lassen Sie sich Referenzobjekte in ähnlichen Mehrfamilienhäusern zeigen und fragen Sie nach gelösten Konflikten mit Vermietern/Wohnungseigentümergemeinschaften und Bauaufsicht.​
  • Vergleich mehrerer Angebote: Holen Sie mindestens 2 bis 3 Angebote ein, achten Sie auf ein Gesamtpaket aus Technik, Service, Reaktionszeiten und Vertragsbedingungen und nicht nur auf den reinen Gerätepreis.​


Diese 5 Dinge sollten Sie beachten

  1. Beantragen Sie frühzeitig einen Beratungstermin mit einem Fachbetrieb, um technische und planerische Möglichkeiten im Gebäude einschätzen zu lassen.
  2. Prüfen Sie, ob zusätzliche Versicherungen wie eine Betriebshaftpflicht für den Lift notwendig sind, um eventuelle Schäden oder Folgekosten abzusichern.
  3. Überprüfen Sie vor dem Einbau, ob der Stromanschluss im Treppenhaus ausreicht oder ein separater Stromkreis notwendig ist. Das kann sonst zusätzliche Installationskosten verursachen.
  4. Klären Sie vorab, wie der Treppenlift gewartet wird und ob ein Wartungsvertrag mit dem Anbieter abgeschlossen werden sollte, um die Betriebssicherheit dauerhaft zu gewährleisten.
  5. Lassen Sie sich die Lautstärke des Lifts vorführen, denn gerade in Mehrfamilienhäusern kann ein zu lautes Modell zu Konflikten mit Nachbarn führen.

Fazit 

Treppenlifte in Mietshäusern sind rechtlich grundsätzlich möglich, wenn sie notwendig und zumutbar geplant sind. Das Bürgerliche Gesetzbuch schafft dafür eine klare Grundlage, die von der Rechtsprechung zunehmend im Sinne barrierefreier Lösungen ausgelegt wird. Wichtig ist, frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und sich auf eine Lösung zu verständigen, die den Bedürfnissen beider Seiten gerecht wird. In vielen Fällen müssen Mieter die Kosten zwar selbst tragen, doch es gibt Ausnahmen, zum Beispiel dann, wenn der Vermieter den Lift als Chance sieht, den Wohnwert zu steigern und das Gebäude an die Anforderungen einer älter werdenden Gesellschaft anzupassen. Zusätzlich lassen sich oft Fördermittel nutzen, um die finanzielle Belastung abzufedern. Wer strukturiert vorgeht, offen kommuniziert und die Umsetzung rechtssicher dokumentiert, schafft eine solide Basis für eine einvernehmliche Lösung, die langfristig die eigene Selbstständigkeit erhält und zugleich das Haus zukunftsfähig macht.

Treppenlift als Mieter: Häufig gestellte Fragen

Gibt es einen Anspruch auf einen Treppenlift auch ohne Pflegegrad?

Der gesetzliche Anspruch aus § 554 BGB setzt keinen Pflegegrad voraus, entscheidend sind der behinderten- oder altersbedingte Bedarf sowie die Zumutbarkeit für die Vermieterseite. Ein Pflegegrad ist jedoch für Zuschüsse der Pflegekasse notwendig und erleichtert die Begründung der Erforderlichkeit.

Wie lange dauert die Entscheidung der Pflegekasse?

Die Pflegekassen entscheiden in der Praxis oft innerhalb weniger Wochen. Ein fehlendes Angebot oder unklare Begründungen verzögern die Bewilligung. Stellen Sie den Antrag deshalb vor Baubeginn und warten Sie die Entscheidung ab, um die Förderung nicht zu gefährden.

Wer haftet bei Schäden im Treppenhaus während der Montage? 

Grundsätzlich haftet der beauftragte Fachbetrieb für Montagefehler. Vereinbaren Sie Kurzprotokolle zur Baustellensicherung und belegen Sie Vorzustand und Fertigstellung mit Fotos. Die Vermieterseite kann Nachweise verlangen, dass die Montage fachgerecht und brandschutzkonform erfolgt ist. Halten Sie Zuständigkeiten am besten gemeinsam mit dem Vermieter schriftlich fest.

Was passiert mit dem Treppenlift im Todesfall des Mieters?

Im Todesfall des Mieters gilt die vereinbarte Rückbaupflicht, sofern nichts anderes geregelt wurde. Die Erben sind dann verpflichtet, den Lift zu entfernen, es sei denn, der Vermieter möchte den Lift behalten. Auch in diesem Fall empfiehlt sich eine vorsorgliche vertragliche Regelung zur Rückbaupflicht oder zur Übernahme durch Dritte.

Quellen

[1] Antidiskriminierungsstelle.de, www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/AGG/agg_gleichbehandlungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile. Zugegriffen 16. Januar 2026.

[2] „Zuschüsse zur Wohnungsanpassung“. BMG, www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/zuschuesse-zur-wohnungsanpassung.html. Zugegriffen 19. Januar 2026.

[3] „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)“. Kfw.de, www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/. Zugegriffen 19. Januar 2026.

[4] „Großer Preisaufschlag für barrierefreie Wohnungen“. Immobilienscout24.de, www.immobilienscout24.de/unternehmen/news-medien/news/default-title/grosser-preisaufschlag-fuer-barrierefreie-wohnungen/. Zugegriffen 19. Januar 2026.

[5] „Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Einbau eines Lifts im Treppenhaus eines Miethauses“. Bundesverfassungsgericht.de, www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2000/bvg00-046.html. Zugegriffen 19. Januar 2026.

Über unsere*n Autor*in
Simone Blaß
Simone studierte Germanistik, Psychologie und Soziologie und absolvierte danach ein Volontariat bei einem lokalen Fernsehsender. Nach Zwischenstationen beim Radio und in einer PR-Agentur arbeitete sie viele Jahre als freiberufliche Redakteurin für Online-Portale und Agenturen.